BAZL einigt sich mit Fluginspektoren über Zulagen

Bern, 26.10.2006 - Die offenen Fragen zwischen dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und den Fluginspektoren im Zusammenhang mit Löhnen und Zulagen sind bereinigt. Einvernehmliche Lösungen haben zur Unterzeichnung neuer Arbeitsverträge geführt.

Um die Aufsichtstätigkeit kompetent ausführen zu können, muss ein Teil der Inspektoren des BAZL gemäss internationalen Vorgaben unter anderem über gültige fliegerische Lizenzen verfügen. Um die Lizenzen aufrechtzuerhalten und allgemein den Anforderungen gerecht zu werden, absolvieren die Inspektoren einen so genannten Flugdienst. Dieser Flugdienst wird ihnen mit einer Sonderzulage abgegolten. Im Rahmen der Neuregelung der Lohn- und Zulagenpraxis für die Fluginspektoren waren Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BAZL und den Inspektoren entstanden. Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen den Inspektoren und dem BAZL konnten schliesslich einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Das neue System sieht vor, die Zulagen teilweise in die Lohnstruktur einzubinden.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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