BAZL verlängert Ausnahmebewilligung für den Flugplatz Lugano

Bern, 24.10.2005 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Ausnahmebewilligung für den Landeanflug auf den Flugplatz Lugano um 6 Monate bis Ende April 2006 verlängert. Damit erhält der Flugplatz mehr Zeit, das von ihm vorgeschlagen alternativen Anflugverfahren weiter abzuklären.

Im Oktober 2003 hatte das BAZL eine Sanierung des Anflugverfahrens auf die Piste 01 des Flugplatzes Lugano verfügt, da die alte Prozedur nicht mehr den internationalen Normen entsprach. Im Sinnen einer Übergangsregelung erlaubte das BAZL damals Flugzeugen, die über eine Sinkrate von 6 Grad zertifiziert sind, eine Landung auf dem 6.65 Grad steilen Anflugswinkel. Diese Übergangslösung wurde befristet bis Ende Oktober 2005.
Ende 2004 hat der Flugplatz Lugano dem BAZL ein neues Anflugverfahren auf die Piste 01 beantragt. Dieses sieht vor, dass die Flugzeuge mit einem Sinkflugwinkel von 5,5 Grad anfliegen, allerdings seitlich versetzt, um erst im Endanflug auf die Pistenachse einzuschwenken. Da es sich dabei um kein Standardverfahren handelt, braucht es einen Sicherheitsnachweis. Eine entsprechende Studie hat der Flughafen in Auftrag gegeben, Resultate werden gegen Ende Jahr vorliegen. Mit der Verlängerung der Ausnahmebewilligung bis Ende April 2006 trägt das BAZL diesem Umstand Rechnung im Interesse der Aufrechterhaltung des Linienverkehrs ins Tessin.
Die verlängerte Ausnahmebewilligung für den Landeanflug in Lugano gibt zudem den Fluggesellschaften die Möglichkeit eine allfällige Nachzertifizierung für die für das spezielle Anflugverfahren auf Lugano geeigneten Flugzeuge durchzuführen.


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