Flugzeug der Onur Air darf Schweiz wieder anfliegen

Bern, 21.09.2005 - 

Der Airbus A300 der türkischen Charter-Gesellschaft Onur Air, welcher in der Schweiz Landeverbot hatte, darf unser Land wieder anfliegen. Die Inspektoren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) hatten am 31. August bei einer Kontrolle auf dem Flughafen Zürich Mängel in der Hydraulik festgestellt. Gestützt darauf hatte das BAZL ein Landeverbot für die Maschine verfügt. Nachdem Onur Air belegen konnte, dass die beanstandeten Mängel wieder behoben wurden und die türkischen Behörden dies bestätigten, hat das BAZL das Landeverbot für den betroffenen Onur Air Airbus A300 wieder aufgehoben.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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