Behörden beraten über Entwicklung des Regionalflugplatzes St. Gallen-Altenrhein

Bern, 19.09.2005 - Am 19. September trafen sich zum zweiten Mal Behördenvertreter des Bundes, der Kantone St. Gallen und neu auch Appenzell Ausserrhoden sowie Thurgau, ferner der Gemeinden rund um den Flugplatz und des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg sowie Vertreter des Flugplatzes zu einem Koordinationsgespräch über den Regionalflugplatz St. Gallen-Altenrhein. Dabei zeichnete sich in verschiedenen Punkten eine Annäherung der Positionen ab. Insbesondere sicherten die Vertreter des Flugplatzes zu, auch im Falle der Konzessionierung keinen Gebrauch zu machen vom Recht auf Überschreitung der Lärmbelastungsgrenzwerte.

Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, Regierungsrat Josef Keller, würdigte einleitend den bisherigen Verlauf des Koordinationsprozess und gab seiner Hoffnung Ausdruck, in den wesentlichen Punkten gemeinsame Standpunkte zu finden. Er verwies auf die Bedeutung des Flugplatzes Altenrhein als Standortfaktor für die Wirtschaftsregion und machte deutlich, dass der Kanton die weitere Entwicklung des Flugplatzes in erster Linie aus diesem Grund befürwortet, wobei den berechtigten Interessen der Bevölkerung nach Ruhe und Sicherheit Rechnung zu tragen sei.

Die Vertreter des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) legten bei dem Koordinationsgespräch den Entwurf für ein so genanntes Koordinationsprotokoll vor, ein erster Schritt zur Erstellung eines Objektblattes für den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Das Protokoll hält fest, dass der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein eine Konzession braucht, falls er weiterhin Linienverkehr anbieten will, so wie das der Bundesrat bereits im Jahr 2000 im Konzeptteil des SIL festgelegt hatte. Im Verlaufe des Behördengesprächs stimmten die Vertreter des Flugplatzes St.Gallen-Altenrhein im Grundsatz einer Beschränkung der jährlichen Flugbewegungen auf 36'500 zu, verknüpften aber die Zustimmung mit der Bedingung, dass im Bereich der Festlegung der Betriebszeiten eine Einigung erzielt wird, die den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Airports entspricht. Die Prioritäten des Airports liegen bei einer Ausdehnung der Betriebszeiten für Linien-, Charter- und Geschäftsflüge. Aus Sicht der Vertreter des Landes Vorarlbergs kommt eine Ausweitung der Betriebszeiten nur für Linienflüge in Frage. Aus Sicht der Gemeindevertreter der betroffenen Region ist allenfalls eine Abstufung zwischen den drei Verkehrssegmenten (Linien-, Charter- und Geschäftsreiseverkehr) vorzunehmen. Unbestritten blieb, dass die heutigen Betriebszeiten (inkl. Mittagsruhe) für die private Kleinaviatik (heute 70 Prozent der Flugbewegungen) auf jeden Fall beibehalten werden.

Als nächste Schritte erfolgen bilaterale Gespräche zwischen dem BAZL, der Flugplatzbetreiberin und den betroffenen Gemeinden und Behörden. Vom Bund wird danach das überarbeitete Koordinationsprotokoll mit den kantonalen und kommunalen Behörden definitiv bereinigt. Auf der Basis dieses Protokolls erarbeitet das BAZL das SIL-Objektblatt, das -  nach Anhörung der Behörden und der Bevölkerung - schliesslich vom Bundesrat genehmigt wird. Weiter muss der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein das Konzessionsgesuch und das Betriebsreglement ausarbeiten. Im Verlaufe dieses Jahres wird zudem vom Kanton das Gespräch mit dem Land Vorarlberg weitergeführt, bevor der Bund Gespräche mit den Behörden in Wien aufnimmt.




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