Flugzeug der Onur Air in Zürich festgehalten

Bern, 31.08.2005 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat heute Morgen einem Airbus A-300 der türkischen Fluggesellschaft Onur Air auf Grund festgestellter technischer Mängel die Starterlaubnis auf dem Flughafen Zürich verweigert. Erst wenn die Mängel behoben sind, darf die Maschine wieder starten.

Bei einer routinemässigen Kontrolle durch Inspektoren des BAZL (Ramp Check) wurde bei einem Airbus A-300 der Onur Air ein Mangel im Hydrauliksystem festgestellt. Das BAZL verfügte daraufhin, gestützt auf internationale Normen, ein Startverbot für das Flugzeug. Eine Starterlaubnis wird erst wieder erteilt, wenn die Gesellschaft die Maschine ordnungsgemäss repariert hat.

Das BAZL hatte bereits am 13. Mai zusammen mit andern europäischen Staaten ein Landeverbot für Onur Air erlassen, welches am 24. Mai wieder aufgehoben wurde. Seither unterzieht das BAZL die Onur-Air-Maschinen regelmässigen Kontrollen in der Schweiz.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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