Änderung des Betriebsreglements für den Flugplatz Lausanne-La Blécherette

Bern, 19.08.2005 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das neue Betriebsreglement für den Flugplatz Lausanne-La Blécherette genehmigt. Es heisst damit Massnahmen gut, die einerseits eine Reduktion des Lärms bezwecken und andererseits eine Verbesserung für die Geschäftsflie-gerei bringen.

Bei der Plangenehmigung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation (UVEK) aus dem Jahr 1998 wurde festgelegt, dass die Betreiberin des Flugplatzes nach der Inbetriebnahme der neuen Piste Massnahmen erarbeitet zur Reduktion des Lärms. Die Betreibergesellschaft schlägt nun durch eine Änderung des Betriebsreglements vor, An- und Abflüge Richtung Norden zu bevorzugen und Direktanflüge zu unterstützen. Weiter sieht das Betriebsreglement vor, die Anflugs-Sektoren zu verschieben und anzuheben und auch die Lande- und Startkurven über dem Flugplatz anzuheben. Ferner sollen Helikopter künftig auch von Westen her starten und landen können, wobei die Landungen von Osten beibehalten werden.Die zweite Änderung zielt darauf ab, die Bedingungen für die Benutzer des Flugplatzes zu verbessern, indem die Betriebszeiten angepasst werden. Generell ist der Flugplatz zwischen 8 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Wenn es um 20 Uhr allerdings bereits dunkel ist, muss im Voraus eine Landebewilligung eingeholt werden. Zurzeit müssen die Flugzeuge vor Einbruch der Nacht landen, was im Winter schon sehr früh sein kann und damit die Geschäftleute einschränkt. Für die Zeit zwischen 7 und 8 Uhr am Morgen und zwischen 20 und 22 Uhr abends können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmebwilligungen für Geschäftsflüge erteilt werden. Für die Flughafenbetreiberin sind diese neuen Betriebszeiten ein Element, um in der Region die Ansiedlung und die Weiterentwicklung von Industrie und Handel zu fördern.Das neue Reglement entspricht dem Rahmen, den der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) vorgibt. Der SIL definiert die Ziele und die Anforderungen an die Infrastruktur für die Zivilluftfahrt in der Schweiz. Nach einer vertieften Analyse ist der Bund der Meinung, dass sich die Lärmsituation in Lausanne im Allgemeinen verbessert hat. Die in der Vernehmlassung zum Entwurf geäusserten Bedenken sind ins definitive Betriebsreglement eingeflossen. Gegen das neue Betriebsreglement kann innerhalb von 30 Tagen bei der unabhängigen Rekurskommission Infrastruktur und Umwelt (INUM), Beschwerde erhoben werden.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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