Flughafen Basel-Mülhausen: Messergebnisse der Demonstrationsflüge ausgewertet

Bern, 12.08.2005 - Am 8. August haben drei Demonstrationsflüge für das geplante Instrumentenlandesystem (ILS) auf die Südpiste 34 des Flughafens Basel-Mülhausen stattgefunden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), die französische Luftfahrtbehörde (DGAC) und der Flughafen Basel-Mülhausen haben an fünf Orten Schallmessungen durchgeführt. Inzwischen liegen die ausgewerteten Messergebnisse vor. Die Werte widerspiegeln einzelne Ereignisse und können nicht mit den Mittelwerten verglichen werden, die bei der Definition der Grenzwerte aus der Lärmschutzverordnung für den Betrieb von Flughäfen zur Anwendung kommen.

WDie Demonstrationsflüge erfolgten durch die Fluggesellschaft Swiss mit einem Flugzeug des Typs Airbus A-320. Mit den Flügen entsprachen die Behörden einem im Rahmen der Konsultation zum geplanten ILS 34 für den Flughafen Basel-Mülhausen aus der Bevölkerung geäusserten Wunsch. Zwei der drei Anflüge fanden auf dem künftigen Radar-Flugweg statt, der vor dem Eindrehen auf den Endanflug über das Laufental und den Solothurner Jura führt, der dritte Anflug wurde auf der Ersatzroute über den Kanton Jura hin zum Endanflug absolviert. Diese Route wird erfahrungsgemäss in weniger als einem Prozent der Fälle zur Anwendung kommen. Die Endanflüge erfolgten genau entlang dem geplanten ILS-Leitstrahl.

Die beiden Zivilluftfahrtbehörden und der Flughafen Basel-Mülhausen nahmen an fünf Orten Schallmessungen der Überflüge vor: in Delsberg und Mervelier (JU), in Balsthal (SO) sowie in Reinach und Binningen (BL). Eine Tabelle mit den ausgewerteten Messwresultaten befindet sich im Link auf dem rechten Balken. 

Die gemessenen Werte sind so genannte Maximalschallpegel und geben nur den Spitzenwert des einzelnen Überfluges an. Diese Werte können nicht mit den Mittelwerten über 16 Stunden hinweg für den Tag und über eine Stunde hinweg für die Nacht verglichen werden, die bei der Festlegung der Grenzwerte in der schweizerischen Lärmschutzverordnung Verwendung finden. Das ILS 34 wird in der Schweiz zu keinen Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes führen. Dies haben die von der DGAC bei der Erarbeitung des Projektes gemachten Berechnungen ergeben, welche das BAZL mit Unterstützung der Eidg. Materialprüfungsanstalt (EMPA) verifiziert hat.

Da der Schallpegel eines Flugzeuges je nach Wetter, Gewicht und momentaner Triebwerkleistung variiert und auch Umgebungsgeräusche einen Einfluss auf die Messung haben, können die während den Demonstrationsflügen gewonnenen Messergebnisse auch nicht als absolute Richtwerte für den eingesetzten Flugzeugtyp betrachtet werden. Sie dienen einzig der Illustration der von der Bevölkerung während den Überflügen gemachten Empfindungen.

Noch bis am 4. September haben die Kantone Zeit, ihre Stellungnahmen zum ILS 34 bei den zuständigen französischen Behörden einzureichen. Auch das BAZL wird sich mit einer eigenen Stellungnahme abschliessend zum Projekt äussern. Der Entscheid der DGAC über das Vorhaben kann vor dem höchsten französischen Verwaltungsgericht angefochten werden.





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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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