Flugplatz Buochs: BAZL erlässt weitere Sicherheitsmassnahmen

Bern, 21.07.2005 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat für den Flugplatz Buochs weitere Sicherheitsauflagen verfügt. Der Flugplatz muss die bestehenden Schranken bei den Pisten besser überwachen. Den Segelflugzeugen wird untersagt, auf den Rollwegen zwischen den Pisten anstatt auf den Pisten selber zu landen. Die Auflagen treten sofort in Kraft.

Im November 2004 hatte das BAZL als Folge eines Unfalls auf dem Flugplatz Buochs erste Massnahmen im Interesse der Sicherheit angeordnet. In der Zwischenzeit hat der Flugplatz Verbesserungen vorgenommen und unter anderem automatische Lautsprecher als ergänzende Warninstrumente installiert. Nach verschiedenen Visiten und Inspektionen ist das Amt nun zur Überzeugung gelangt, dass weitere Vorkehrungen erforderlich sind. Sie dienen einerseits der zusätzlichen Verbesserung der Sicherheit und lösen anderseits die vergangenes Jahr verfügten Massnahmen ab.

Das BAZL verlangt vom Flugplatzhalter, den Flugbetrieb so zu regeln, dass ein Aufenthalt von Personen und Fahrzeugen zwischen der Parallel-Piste und den Schranken nicht mehr möglich ist. Deshalb muss der Flugplatz bei Starts und Landungen von Flugzeugen bei den Schranken eine Person zur Überwachung des Betriebs postieren. Ein anderer Aspekt betrifft die Sichtverhältnisse: Bei Starts von Maschinen nach Instrumentenregeln kann es heute vorkommen, dass der den Verkehr regelnde Flugverkehrsleiter im Kontrollturm aufgrund schlechten Wetters nicht sehen kann, ob sich zwischen den Schranken und der Hauptpiste Personen oder Fahrzeuge aufhalten. Hier verlangt das BAZL, dass Startfreigaben nur noch dann erfolgen dürfen, wenn der Flugverkehrsleiter die Übersicht über die gesamte Piste hat. Um dies gewährleisten zu können, muss der Flugplatz je nach Sichtverhältnissen Überwachungsposten entlang der Piste einsetzen.

Nachdem wiederholt Segelflugzeuge statt auf den Pisten auf den Rollwegen dazwischen gelandet sind, verbietet das BAZL diese nicht ordnungsgemässe Praxis. Rollwege dienen der Zu- und Wegfahrt von Flugzeugen zur Piste und sind nicht zum Landen vorgesehen. Zudem widersprechen solche Manöver den publizierten und damit gültigen An- und Abflugverfahren. Eine Lockerung dieses Verbots für Übungen von Notlandungen ist möglich, sofern die örtliche Segelfluggruppe dem BAZL ein Betriebskonzept unterbreitet, das die Sicherheit jederzeit gewährleistet.

Die Auflagen des BAZL hängen mit dem Umstand zusammen, dass der Flugplatz Buochs mit seiner komplexen Infrastruktur von Pisten, Rollwegen und Strassen heute verstärkt zivil betrieben wird, während die militärische Nutzung in den Hintergrund gerückt ist. Ziel aller vom BAZL verfügten Massnahmen ist, die Sicherheit des Flugbetriebs in Buochs weiter zu erhöhen.


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