Probeflüge für den gekröpften Nordanflug

Bern, 08.07.2005 - Am Mittwoch, 13. Juli, führt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Probeflüge für den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich durch. Als Ausweichdaten sind der 14. und 15. Juli vorgesehen. Die Probeflüge sind ein Teil der notwendigen Überprüfung des von der Flughafen Zürich AG (Unique) eingereichten Gesuchs für einen gekröpften Nordanflug mit Endanflug nach Sicht.

Der von der Flughafen Zürich AG beim BAZL eingereichte gekröpfte Nordanflug mit einem Endanflug nach Sicht entspricht nicht den internationalen Standards für Anflugverfahren. Aus diesem Grund muss das BAZL ergänzend zu den technischen und administrativen Abklärungen auch die fliegerische Machbarkeit und die Sicherheit des gekröpften Nordanflugs detailliert überprüfen. Dies geschieht unter anderem sowohl mit Flügen im Simulator als auch mit echten Probeflügen.

Diese Testflüge sind für den 13. Juli vorgesehen. Sollten sie aus meteorologischen Gründen nicht stattfinden können, sind der 14. und 15. Juli als Ersatzdaten fixiert. Das BAZL wird in der Zeit zwischen 14 und 23 Uhr 12 bis 18 Anflüge durchführen. Zum Einsatz kommen wird ein Geschäftsreiseflugzeug des Typs Falcon 50. Da die Tests während des normalen Betriebs auf dem Flughafen Zürich stattfinden und auf diesen Rücksicht nehmen müssen, kann der genaue Zeitpunkt der Anflüge nicht vorhergesagt werden.

Nach der Durchführung werden die Probeflüge detailliert ausgewertet. Für die Beurteilung des Verfahrens sind noch weitere Elemente erforderlich. Dabei handelt es sich um die Simulatorflüge sowie umfangreiche Abklärungen zu Luftraum und Flugsicherungsverfahren. Erst nach der Auswertung aller Ergebnisse sind Aussagen über die technische Machbarkeit und die Sicherheit des gekröpften Nordanflugs möglich.

Parallel zur Bearbeitung des Gesuchs im BAZL nimmt der Flughafen Zürich ergänzende Abklärungen vor zur Frage der Anbindung der für den gekröpften Nordanflug erforderlichen Luftraumstruktur an den bestehenden Luftraum rund um den Flughafen. Im Verlauf der weiteren Prüfung des Gesuchs werden auch Verfahrensaspekte zu klären sein, insbesondere das Verhältnis des beantragten gekröpften Nordanflugs zum laufenden Koordinationsprozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich.


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