Flughafen Zürich: Untergrenze des Luftraums teilweise wieder angehoben

Bern, 14.06.2005 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die im Frühjahr vorgenommene Absenkung des Luftraumes rund um den Flughafen Zürich um 1000 Fuss (rund 300 Meter) in beschränktem Ausmass wieder aufgehoben. Im Süden des Flughafens beträgt die Untergrenze damit wieder 5500 Fuss.

Die Luftraumabsenkung im Westen, Süden und Osten war notwendig geworden, um Abflüge von Flugzeugen mit einer geringeren Steigfähigkeit (unter anderem der Airbus A-340) durchwegs im kontrollierten Luftraum durchführen zu können. Mit der früher geltenden höheren Untergrenze war es möglich, dass einzelne Verkehrsflugzeuge während der Abflugphase kurzzeitig den von der Flugsicherung kontrollierten Luftraum verliessen und einen Luftraum durchflogen, in dem durch die Flugsicherung nicht gelenkter Sichtflugverkehr (vor allem Kleinflugzeuge) unterwegs sein konnte. Die Luftraumabsenkung ist am 14. April gemeinsam mit der neuen Luftraumstruktur und Teilen des vorläufigen Betriebsreglements für den Flughafen Zürich in Kraft getreten.

Das Absenken des kontrollierten Luftraumes zog Einschränkungen für die Kleinluftfahrt (insbesondere Segelflieger) mit sich. Um die reduzierte Bewegungsfreiheit für die Kleinaviatik wieder erhöhen zu können, suchte das BAZL gemeinsam mit Vertretern der Kleinluftfahrt nach rasch umsetzbaren Alternativen. Gestützt auf die Auswertung von detaillierten Flugspuren ist es möglich geworden, einen Teil der Luftraumabsenkung wieder rückgängig zu machen. Das entsprechende Gebiet hat die Form eines Rechtecks mit in etwa den Eckpunkten Birmensdorf, Mettmenstetten, Wald und Bauma. Weitere Massnahmen, um die Luftraumuntergrenze auch westlich und östlich des Flughafens wieder anheben zu können, befinden sich derzeit noch in Prüfung. Sie können frühestens im Frühjahr 2006 in Kraft treten.


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