Landerechte für Onur Air aus Sicherheitsgründen entzogen

Bern, 13.05.2005 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der türkischen Fluggesellschaft Onur Air die Landerechte in der Schweiz bis auf weiteres entzogen. Grund sind von andern Aufsichtsbehörden festgestellte Sicherheitsmängel. Onur Air führte von Zürich und Genf aus Charterflüge in die Türkei durch.

Das BAZL stützt seinen Entscheid, der Onur Air die Landerechte zu entziehen, auf Erkenntnisse anderer europäischer Staaten. Diese hatten bei der türkischen Fluggesellschaft wiederholt technische und operationelle Mängel festgestellt. Der Entzug der Betriebsbewilligung gilt bis auf weiteres, das heisst bis die Fluggesellschaft belegt, dass die angemahnten Mängel behoben wurden.

Aus Datenschutzgründen können keine weiteren Angaben darüber gemacht werden, welche konkreten Mängel bei den Kontrollen festgestellt wurden, die im Rahmen des Stichproben-Programms der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) durchgeführt wurden. In der Schweiz wurden Flugzeuge der Onur Air zweimal einer Inspektion unterzogen, letztmals im Dezember 2004. Die damals festgestellten Mängel konnten noch vor dem Abflug behoben werden.


Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-825.html