Nach dem Unfall in Buochs erlässt das BAZL Startverbot für zweiten Pilatus PC-21

Bern, 14.01.2005 - Nach dem Absturz eines Flugzeugs des Typs Pilatus PC-21 beim Flugplatz Buochs hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Startverbot für die zweite existierende Maschine dieses Typs erlassen. Das Startverbot bleibt bestehen bis gesicherte Erkenntnisse über die Unfallursache vorliegen.

Beim PC-21 handelt es sich um das neuste Modell der Pilatus Flugzeugwerke. Bisher hergestellt worden sind zwei Prototypen für Testflüge. Ende letzten Jahres hatte das BAZL dem Unternehmen das Typenzertifikat für den PC-21 für Sichtflüge erteilt. Damit verfügt Pilatus über die Bewilligung für die Serienproduktion dieses Typs.

Nach dem Absturz einer der beiden Prototypen während eines Trainingsflugs beim Flugplatz Buochs von gestern Donnerstag hat das BAZL heute mit sofortiger Wirkung ein Startverbot für die zweite Maschine verhängt. Es handelt sich dabei um eine vorsorgliche Sicherheitsmassnahme des Amtes, da die Unfallursache noch nicht bekannt ist. Erst wenn gesicherte Erkenntnisse der vom Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) eingeleiteten Untersuchung vorliegen, wird das BAZL über eine allfällige Wiederfreigabe des Flugzeugs für weitere Flüge entscheiden.


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