Grundstein für Teilnahme der Schweiz an EASA und am Einheitlichen Europäischen Luftraum

Bern, 25.11.2005 - Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat heute in Brüssel zum vierten Mal seit Inkrafttreten des bilateralen Luftverkehrsabkommens getagt. Mit der Übernahme der entsprechenden Regelungen erfolgen weitere Schritte im Hinblick auf ein Mitwirken der Schweiz bei der Europäischen Flugsicherheitsagentur (EASA) und am Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky – SES). Die Kommission wird dem Rat eine solche Teilnahme vorschlagen. Seitens der Schweiz muss die Teilnahme an der EASA noch durch die Eidg. Räte genehmigt werden. Schliesslich wurde auch die Übernahme weiterer europäischer Erlasse ins schweizerische Recht beschlossen.

Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Delegation der EU wurde von Daniel Calleja, Direktor für Luftfahrt der europäischen Kommission, angeführt.

Im vergangenen Jahr hatte der Gemischte Ausschuss eine grundsätzliche Einigung über eine Teilnahme der Schweiz an der EASA und am SES erzielt. In der heutigen Sitzung konnten die Rahmenbedingungen für eine solche Teilnahme festgelegt werden. Mit der Übernahme der in der EU bereits geltenden Regelungen für technische Anforderungen an Hersteller- und Unterhaltsbetriebe sowie für Luftfahrzeuge ins schweizerische Recht macht die Schweiz einen weiteren Schritt hin zu einer aktiven Teilnahme an der EASA. Die Teilnahme muss allerdings noch vom Nationalrat genehmigt werden, nachdem der Ständerat sein Plazet in der Herbstsession gegeben hatte. Die Kommission ihrerseits wird dem Rat eine solche Teilnahme vorschlagen.

Beim SES ist der Gemischte Ausschuss übereingekommen, dass die Schweiz das Verordnungspaket im Verlauf des nächsten Jahres übernehmen wird. Mit dem SES will die EU die Flugsicherung neu strukturieren, um das in Zukunft erwartete Verkehrsaufkommen rationell und sicher abwickeln zu können. Zentrale Punkte des SES sind die Zertifizierung von Flugsicherungsunternehmen und die Bildung von Lufträumen, die nach betrieblichen Kriterien ausgelegt sind und sich nicht mehr wie bisher weit gehend an den Landesgrenzen orientieren.

Überdies hat sich der Gemischte Ausschuss auf die Übernahme weiterer Rechtsvorschriften der EU durch die Schweiz geeinigt. Dazu gehört die Richtlinie zur Gewährleistung der Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern (Safety Assessment of foreign Aircraft – SAFA). Sie enthält im Wesentlichen eine standardisierte Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung von Inspektionen an Flugzeugen. Damit sollen Gesellschaften mit Sicherheitsmängeln besser erfasst und in koordinierter Form mit Massnahmen – etwa Flugverboten – belegt werden. Zudem übernimmt die Schweiz die seit Februar in der EU geltende Verordnung über Ausgleichsleistungen für Passagiere bei Nichtbeförderung und bei Annullierung oder grosser Verspätung von Flügen. Diese Verordnung bringt den Fluggästen eine weitere Verbesserung ihrer Rechte.


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