Leistungsvereinbarung Armee - GWK betreffend Drohnen- und FLIR-Einsätze

Bern, 20.12.2006 - Der Führungsstab der Armee und das Kommando Grenzwachtkorps haben eine Leistungsvereinbarung über den Einsatz des Aufklärungsdrohnensystems 95 (ADS-95) und des FLIR Super Puma (FLIR/SP) zu Gunsten des Grenzwachtkorps unterzeichnet.

Gestützt auf die Rahmenvereinbarung zwischen dem VBS und dem EFD vom 21. Januar 2005 und auf den Bundesratsbeschluss vom 5. Juli 2006 über den Einsatz des ADS-95 und des FLIR/Super Puma zu Gunsten des GWK, haben der Führungsstab der Armee und das Kommando GWK die Zusammenarbeit im Bereich der Unterstützung des GWK in der Grenzüberwachung aus der Luft in einer Leistungsvereinbarung festgelegt. Diese Leistungsvereinbarung regelt die Abläufe, Verantwortlichkeiten sowie die Einsätze.

Die subsidiären Einsätze zur punktuellen Überwachung des Grenzraums erfolgen schwergewichtig in der Nacht. Die Einsatzverantwortung liegt grundsätzlich bei den Kommandanten der Grenzwachtregionen. Sie planen die konkreten Einsätze mit der Luftwaffe nach Massgabe der Risikolage und der geotaktischen Verhältnisse sowie unter Berücksichtigung der Bevölkerung.

Die erbrachten Leistungen fallen grundsätzlich unter das ordentliche Ausbildungsbudget der Armee. Für zusätzliche Kosten kommt das GWK auf.

Über die ersten Erfahrungen mit den Drohnen-Einsätzen wird an der Jahresbilanz-Medienkonferenz des Schweizer Zolls vom 13. Februar im Medienzentrum des Bundes informiert. Zudem ist vorgesehen, Ende 1. Halbjahr 2007 einen Medienanlass mit Demonstration eines Drohneneinsatzes durchzuführen.


Adresse für Rückfragen

Jürg Noth, Chef GWK, Tel. 031 322 65 35
Urs Müller, Kommunikation FST A, Tel. 031 323 37 41


Herausgeber

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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