BAZL verstärkt wirtschaftliche Aufsicht über Airlines

Bern, 02.12.2005 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) intensiviert seine Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von schweizerischen Fluggesellschaften. Das entsprechende Konzept tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Die Schweizer Gesellschaften müssen dem BAZL künftig regelmässig Zahlen über die finanzielle Leistungsfähigkeit liefern.

Gemäss den nationalen und internationalen gesetzlichen Vorgaben müssen sich Fluggesellschaften jederzeit über die für den Betrieb notwendigen finanziellen Mittel ausweisen können. Um als zuständige Aufsichtsbehörde einfacher und effizienter überprüfen zu können, ob die Schweizer Gesellschaften diese Vorschriften einhalten, hat das BAZL ein neues Konzept erarbeitet. Ab dem 1. Januar 2006 müssen sämtliche Fluggesellschaften mit einer Betriebsbewilligung dem Amt regelmässig Zahlen liefern. Bis anhin hat das BAZL situativ Zahlen von Fluggesellschaften verlangt.

Die Fluggesellschaften werden neu in die drei Kategorien grosse, kleine und Kleinst-Unternehmen eingeteilt. In der ersten Kategorie figurieren alle Airlines, die Grossflugzeuge (mehr als 20 Sitzplätze) einsetzen, und als Kleinst-Unternehmen gelten Gesellschaften mit eingeschränktem Kundenkreis (Taxi- und Firmenflüge) sowie alle Unternehmen, die lediglich Sichtflüge durchführen. Die übrigen Gesellschaften zählt das BAZL zu den Kleinunternehmen.

Je nach Einteilung werden die Unternehmen künftig einmal pro Quartal (grosse), pro Halbjahr (kleine) oder pro Jahr (Kleinstunternehmen) Zahlen an das BAZL liefern. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt wiederum von der Grösse des Unternehmens ab und umfasst neben aktuellen Bilanzen und Erfolgsrechnungen auch gewisse operative Daten, Budgets und Liquiditätspläne sowie die geprüften Jahresrechnungen.

Anhand der eingereichten Dokumente beurteilt das BAZL die finanzielle Situation einer Gesellschaft. Zusätzlich prüft das Amt, ob das Unternehmen wie in den gesetzlichen Grundlagen vorgegeben in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen innert der nächsten 12 Monate jederzeit nachzukommen. Je nach Situation kann das BAZL verschiedene Massnahmen bei einer Gesellschaft verlangen, so zum Beispiel eine regelmässigere Berichterstattung oder einen Aktionsplan zur Behebung finanzieller Engpässe. Als letzten Schritt hat das BAZL schliesslich die Möglichkeit, einer Gesellschaft mangels genügender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit die Betriebsbewilligung zu entziehen.



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