Helipiloten erhalten europakompatible Lizenzen

Bern, 22.12.2006 - Ab 1. Januar 2007 erhalten die Helikopter-Piloten in der Schweiz Fluglizenzen, die den europäischen Normen entsprechen. Nach den Lizenzen der Piloten von Flächenflugzeugen werden nun auch die Lizenzen der Schweizer Helikopter-Piloten europakompatibel. Noch in Arbeit ist die Umsetzung der operationellen Europa-Vorschriften für die Helikopterunternehmen.

Mit den nun auch in der Schweiz  geltenden europaweiten Vorschriften wird die Ausbildung zum Erwerb und den Erhalt  einer Helikopter-Piloten-Lizenz neu geregelt und vereinheitlicht. Bisher wandte die Schweiz die europaweit harmonisierten Vorschriften erst für die Piloten von Flächenflugzeugen an. Erarbeitet wurden die Normen durch die Joint Aviation Authorities (JAA), der 42 europäische Länder angehören, darunter auch die Schweiz. Die Aufgaben der JAA werden nach und nach von der EASA, der Europäischen Flugsicherheitsbehörde der EU übernommen, an der die Schweiz ebenfalls teilnimmt.

Durch die Einführung der so genannten JAR-FCL-2 -Normen werden die Anforderungen für die Helikopter Piloten den europäischen Normen angepasst. So braucht es beispielsweise neu bei der Erneuerung der Lizenzen für alle Helikopterpiloten einen jährlichen Wiederholungskurs mit einer Prüfung, die von einem Experten abgenommen werden muss. Diese Neuerung dient auch der Erhöhung der Flugsicherheit. Die Schweiz mit ihrer besonderen Topographie, kennt aber weiterhin zusätzliche nationale Aus- und Weiterbildungen für Helikopter-Piloten, so zum Beispiel die Gebirgsausbildung. 

Noch in Bearbeitung ist, zusammen mit der Industrie, die Übernahme der operationellen Vorschriften der JAA im Bereich Helikopter (JAR-OPS 3). Die besonderen Verhältnisse in der Schweiz (Gebirge, Infrastruktur) bieten aber bei einer integralen  Übernahme der Vorschriften gewisse Probleme. Ähnliche Schwierigkeiten kennen auch Nachbarländer der Schweiz. Das BAZL prüft deshalb, inwieweit ein stufenweises Vorgehen einerseits den verstärkten Sicherheits-Anforderungen gerecht werden kann, und andererseits die Verhältnisse in der Schweiz berücksichtigt werden können.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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