Stärkung der Geldwäschereiverfahren

Bern, 12.10.2015 - Am 12. Oktober 2015 hat in der tunesischen Hauptstadt Tunis ein operatives Treffen zwischen der schweizerischen Bundesanwaltschaft und den tunesischen Justizbehör-den stattgefunden. Der direkte bilaterale Austausch soll die Strafverfolgungsbehörden beider Länder unterstützen, ihre gemeinsamen Anstrengungen in Bezug auf mutmassli-che Fälle von Geldwäscherei sowie weiterer Delikte im Zusammenhang mit dem «Arabi-schen Frühling» in Tunesien in der entscheidenden Verfahrensphase voranzubringen.

«Die Rechtshilfebeziehungen zwischen Tunesien und der Schweiz funktionieren grundsätzlich gut», sagt Bundesanwalt Michael Lauber. Am 12. Oktober 2015 hat er sich mit einer dreiköpfigen Delegation der schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA) in Tunis mit den tunesischen Justizbehörden getroffen. Auf dem Programm standen der gegenseitige Informationsaustausch in Bezug auf Strafverfahren, die beide Länder in Fällen von mutmasslicher Geldwäscherei sowie weiterer Delikte im Zusammenhang mit dem «Arabischen Frühling» führen.

«Entscheidende Phase der Strafverfolgung»
Ziel des hochrangigen bilateralen Treffens ist es, die jeweiligen Verfahren sowie die gegenseitige Rechtshilfe zu beschleunigen und voranzubringen. «Die schweizerischen Ermittlungen befinden sich in einer entscheidenden Phase. Der direkte Austausch über den gegenseitigen Stand der Untersuchungen sowie mögliche rechtliche Hindernisse sind wichtig», so Bundesanwalt Lauber an einer Medienorientierung in Tunis kurz vor der Rückreise in die Schweiz. «Eine koordinierte Kooperation ist unerlässlich und der Beitrag der tunesischen Behörden entscheidend für den Erfolg der schweizerischen Verfahren.»

Strafverfahren gegen 12 Personen sowie Unbekannt
Die BA führt in diesem Zusammenhang ein Strafverfahren gegen 12 Personen sowie gegen Unbekannt. Die Beschuldigten werden der Geldwäscherei (305bis StGB), der Beteiligung und/oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (260ter StGB) sowie der Bestechung fremder Amtsträger (322septies StGB) bezichtigt. Die BA hat rund 60 Millionen Schweizer Franken auf Konten in der Schweiz blockiert. Ziel der BA ist es unter anderem, dass dieses Geld innert nützlicher Frist an die rechtmässigen Eigentümer zurückerstattet werden kann.


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