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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt

Bern, 26.11.2025 — Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 26. November 2025 die Übernahme mehrerer EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen am 12. November 2025 genehmigt. Die neuen Bestimmungen betreffend die Bodenabfertigung, das Flugverkehrsmanagement und die Flugsicherheit. Sie treten am 1. Februar 2026 in Kraft.

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU beschloss, mehrere EU-Verordnungen und einen Beschluss in das Abkommen aufzunehmen.

Einheitliche Sicherheit für die Bodenabfertigung

Organisationen, die Bodenabfertigungsdienste auf Schweizer Landesflughäfen erbringen, müssen ein Sicherheitsmanagementsystem betreiben. Dieses muss auch die Informationssicherheitsrisiken berücksichtigen – so sieht es das aktualisierte Verordnungspaket vor. Auch sind Vorfälle betreffend die Informationssicherheit neu meldepflichtig. Das Paket präzisiert zudem, wie die Überwachung und Kontrolle der Bodenabfertigungsdienste durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erfolgen. Um in der Bodenabfertigung die Risiken zu minimieren, enthält das Paket schliesslich verschiedene neue Massnahmen, so etwa zur Ausbildung des Personals oder der Nutzung und Wartung der eingesetzten Geräte.

Ziviles Flugsicherungssystem der Schweiz als Teil des europäischen Luftraums

Im Bereich des Flugverkehrsmanagements übernimmt die Schweiz die überarbeitete Verordnung zum einheitlichen europäischen Luftraum (SES, Single European Sky). Die Schweiz ist seit 2006 Teil des SES. Wichtigste Pfeiler des SES sind das gemeinsame Leistungs- und Gebührensystem sowie die Modernisierung von Infrastruktur und Systemen der Flugsicherung. Die Übernahme dieser Verordnung gewährleistet die ununterbrochene Teilnahme der Schweiz am SES. Sie erlaubt der Schweiz sowie den EU-Mitgliedstaaten, dass ihre Flugsicherungserbringer künftig gewisse Dienstleistungen auf dem gesamteuropäischen Markt anbieten oder einkaufen können. Der Entscheid hierzu obliegt letztlich dem Staat des jeweiligen Flugsicherungsanbieters. Das Monopol der für die Flugsicherung in der Schweiz verantwortlichen Skyguide auf zentralen Dienstleistungen, wie beispielsweise die Erbringung von Streckenflügen sowie den An- und Abflügen und andere unerlässliche Dienste bleibt unverändert bestehen.

Neben diesen Bestimmungen beschloss der Gemischte Ausschuss die Übernahme weiterer EU-Rechtsakte in das Luftverkehrsabkommen. Diese betreffen etwa die Wettbewerbsregeln bei Fusionen oder die Anerkennung von in Drittländern ausgestellten Lizenzen für Fluglotsinnen und -lotsen.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt
Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat.