Schweiz – Vereinigtes Königreich: Verlängerung des Abkommens über die Mobilität von Dienstleistungserbringern
Bern, 28.10.2025 — Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 21. Oktober 2025 das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern bis 31. Dezember 2029 verlängert. Dieses Abkommen vereinfacht es den Schweizer Unternehmen, britische Dienstleistungserbringer einzusetzen, und regelt den Zugang von Schweizer Dienstleistungserbringern zum britischen Markt.
Mit dem Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Services Mobility Agreement SMA) wird der erleichterte Zugang für Dienstleistungserbringer seit dem Ende des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nach dessen Austritt aus der Europäischen Union im Jahr 2021 aufrechterhalten. Das SMA regelt den Marktzugang und den befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern, etwa von Unternehmensberaterinnen und ‑beratern, IT-Fachleuten oder Ingenieurinnen und Ingenieuren. Am 15. Oktober 2025 hat der Bundesrat beschlossen, dieses Abkommen um vier Jahre zu verlängern. Eine Konsultation bei den Stakeholdern hat ergeben, dass das Abkommen einem Bedürfnis der Schweizer Wirtschaft entspricht und gut funktioniert.
Im Einklang mit dem Abkommen führt die Schweiz das bislang praktizierte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer aus dem Vereinigten Königreich, die während höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr Dienstleistungen in der Schweiz erbringen, weiter. Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr gelangen ebenfalls zur Anwendung. Im Jahr 2024 haben gestützt auf das SMA rund 3500 britische Staatsangehörige das Meldeverfahren genutzt, um auf dem Schweizer Markt Dienstleistungen zu erbringen. Die Zahlen für dieses Jahr dürften ähnlich ausfallen.
Für Schweizer Exporteure sieht das Abkommen einen präferenziellen Marktzugang im Vereinigten Königreich in über 30 Dienstleistungssektoren vor, sowie Erleichterungen für bestimmte Schweizer Abschlüsse der Höheren Berufsbildung. Ergänzt wird das SMA durch ein Abkommen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, das seit März 2025 in Kraft ist.
Im Rahmen der laufenden Modernisierung des Freihandelsabkommens soll der Marktzugang im Dienstleistungsbereich auf lange Sicht geregelt werden, einschliesslich einer langfristigen Lösung für die Dienstleistungserbringung durch alle üblichen Kategorien von natürlichen Personen. Aus diesem Grund bleibt das SMA befristet.
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben letzte Woche per Notenaustausch entschieden, das SMA bis 31. Dezember 2029 zu verlängern. Diese Änderung des Abkommens tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.
Mehr erfahren:
SMA (SR 0.946.293.671.2)
Wirtschaftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich (UK) – Dienstleistungshandel