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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Mai 2025

Bund und Kantone entwickeln Handlungsempfehlungen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten weiter

Bern-Wabern, 12.05.2025 — An der zweiten nationalen Impulstagung vom 12. Mai 2025 haben rund 170 Fachpersonen der Integrationsförderung, der Sozialhilfestellen und der öffentlichen Arbeitsvermittlung konkrete Handlungsempfehlungen zur verbesserten und engeren Zusammenarbeit zwischen den Behörden diskutiert. Dies mit dem Ziel, die Arbeitsintegration von erwerbsfähigen Personen mit Status S, Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen weiter zu verbessern. Die Handlungsempfehlungen waren gestützt auf die Erkenntnisse einer ersten Impulstagung im Juni 2024 erarbeitet worden.

Nach rund einem Jahr fand am 12. Mai 2025 eine zweite nationale Impulstagung statt, zu der das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eingeladen hatten. Es nahmen rund 170 Fachpersonen der Integrations- und Sozialhilfestellen sowie der Arbeitsämter und regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) teil. Im Zentrum der Tagung stand die Diskussion der Handlungsempfehlungen zu den drei Themenbereichen «Strategie und Kommunikation», «Begleitung, Beratung und Vermittlung» sowie «Leistungen und Finanzierung von Massnahmen» für eine bessere Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Das SEM, das SECO und die interkantonalen Konferenzen (KdK, KID, SODK, SKOS, VSAA, VDK) hatten diese Handlungsempfehlungen gestützt auf die Erkenntnisse der ersten nationalen Impulstagung formuliert.

Die Tagung bot Gelegenheiten für den gemeinsamen Austausch zu Prozessen und Massnahmen der Arbeitsmarktintegration in den Kantonen. An einer Podiumsdiskussion mit den Kantonen Basel-Stadt und Genf wurde aufgezeigt, wie die fachstellenübergreifende Zusammenarbeit weiter optimiert werden konnte und welche Herausforderungen sich dabei stellen. Vielerorts ist die Zusammenarbeit zwischen den Behörden in den letzten Monaten intensiviert und diverse Massnahmen sind weiterentwickelt worden. In vielen Kantonen ist ein regelmässiger Austausch zwischen den Stellen etabliert worden. «Wir haben das Rad nicht neu erfunden», betonte Regula Mader, Vizedirektorin des SEM, in ihren Abschlussworten ans Publikum. Jetzt gehe es darum, die Massnahmen weiterzuentwickeln und sich auf ein gemeinsames Zielbild zu einigen. Deshalb sei es wichtig, dass die Erfahrungen und Erkenntnisse der Kantone in diesen Prozess miteinfliessen.

An der Impulstagung nahmen auch Arbeitgebende teil, namentlich Vertreterinnen und Vertreter der Schweizerischen Post, von GastroSuisse und Lidl. Sie tauschten sich mit Adrian Gerber, dem Beauftragten des EJPD für Arbeitsintegration von Geflüchteten, über ihre Erfahrungen in der Arbeitsintegration von Geflüchteten und mögliches Verbesserungspotenzial in diesem Zusammenhang aus.

Die beiden Impulstagungen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sind Teil des nationalen Massnahmenpakets zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 zur Kenntnis genommen hat.