Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 6. Juni 2025

Der Bundesrat sieht die Förderung der Gebäudesanierung auf Kurs

Bern, 06.06.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 den Bericht zum Postulat 21.4130 «Finanzierungsmöglichkeiten für energetische Gebäudesanierungen» verabschiedet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es zusätzlich zu den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogrammen derzeit keine weiteren finanziellen Anreize für energetische Gebäudesanierungen braucht. Abzuwarten sei, wie sich das Klima- und Innovationsgesetz und das revidierte CO2-Gesetz, die kantonalen Gesetzgebungen sowie mehr Vorzugsangebote für energetische Gebäudesanierungen bei der Hypothekarvergabe auf das Sanierungsverhalten auswirken.

Gebäude in der Schweiz verbrauchen rund 40 Prozent der gesamten Energie. Zudem sind sie für rund einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich, da noch mehr als die Hälfte aller Gebäude eine fossile Heizung hat (Heizöl und Gas). Durch gesetzliche Mindestvorschriften der Kantone, Förderprogramme, Informations- und Beratungsangebote sowie die Preisentwicklung fossiler Brennstoffe kommt der Ersatz der fossilen Heizungen durch erneuerbar betriebene Heizsysteme zwar voran. Um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen, muss sich dieser positive Sanierungstrend jedoch weiter fortsetzen.

Bessere Information und Beratung

2022 untersuchten zwei Studien im Auftrag des Bundesamts für Energie die «Hemmnisse für energetische Gebäudesanierungen» sowie «Finanzierungsmodelle für Gebäudesanierungen und Heizungsersatz». Sie zeigten, dass fehlende finanzielle Möglichkeiten der Eigentümerinnen und Eigentümer nicht das grösste Hemmnis für energetische Gebäudesanierungen sind. Empfohlen wurden insbesondere eine verstärkte Information und Beratung, eine verbesserte Datenqualität zum Zustand der Gebäude, die nachhaltige Ausgestaltung der Hypotheken durch die Banken unter Einbezug der energetischen Qualität der Gebäude oder Massnahmen gegen den Fachkräftemangel.

Neue Gesetzgebungen abwarten

Der Postulatsbericht kommt zum Schluss, dass es derzeit keine weiteren finanziellen Anreize für energetische Gebäudesanierungen braucht. Ein gutes Informations- und Beratungsangebot von Bund und Kantonen besteht. Das CO2-Gesetz schafft seit 2025 mehr Transparenz zum energetischen Zustand der Gebäude (Pflicht zur Aktualisierung der Daten im Gebäude- und Wohnungsregister GWR durch die Gemeinden). Weiter gilt es abzuwarten, wie das Klima- und Innovationsgesetz und das revidierte CO2-Gesetz mit den Förderprogrammen im Gebäudebereich, die Weiterentwicklung der kantonalen Gesetzgebungen sowie mehr Transparenz bei der Hypothekarvergabe für energetische Gebäudesanierungen das Sanierungsverhalten verändern.

Beilage

Links

Studie «Hemmnisse für energetische Gebäudesanierungen» (Deutsch mit Zusammenfassung auf Französisch und Italienisch)

Studie «Finanzierungsmodelle für Gebäudesanierungen und Heizungsersatz» (Deutsch mit Zusammenfassung auf Französisch)