Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Mai 2025

Bundesrat definiert Kriterien für Anwendung der Schutzklausel

Bern, 14.05.2025 — Nachdem der Bundesrat die Schutzklausel in den Verhandlungen mit der EU konkretisiert hatte, nahm er am 14. Mai 2025 deren inländische Umsetzung zur Kenntnis. Er muss die Auslösung der Schutzklausel im Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) prüfen und geeignete Schutzmassnahmen vorschlagen, wenn etwa die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten. Zudem kann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen, wenn weitere Indikatoren darauf hindeuten, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen in der Schweiz führen. Diese inländische Umsetzung der Schutzklausel soll in die Vernehmlassungsvorlage für das Gesamtpaket mit der EU aufgenommen werden.

Anwendung der Schutzklausel