Der Bundesrat legt die Höchstgrenze des Beitrags an die Altershilfe für 2026‒2029 fest
Bern, 30.04.2025 — An seiner Sitzung vom 30. April 2025 hat der Bundesrat den Höchstbetrag für Finanzhilfen, die der Bund 2026‒2029 für ältere Menschen aufwenden kann, auf 96,4 Millionen Franken festgesetzt. Der Betrag verteilt sich auf die Organisationen der Altershilfe (maximal 76,4 Mio. Franken) und die Organisationen der privaten Invalidenhilfe für ihre Leistungen an im Rentenalter gesundheitlich beeinträchtigte Personen (20 Mio. Franken).