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MedienmitteilungVeröffentlicht am 8. Oktober 2025

Bundesrat erhöht Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate

Bern, 08.10.2025 — Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Höchtsbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöht und damit von einer entsprechenden erweiterten Kompetenz Gebrauch gemacht, die ihm das Parlament vor Kurzem verliehen hat. Mit dieser Erhöhung der Bezugsdauer unterstützt er gezielt vor allem die exportorientierten Branchen und Unternehmen in der Schweiz. Die geänderte Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.