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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. Juni 2025

Beauftragtenstelle gegen Rassismus und Antisemitismus wird derzeit nicht weiterverfolgt

Bern, 25.06.2025 — Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Juni darüber informiert, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen vorläufig keine Beauftragtenstelle zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus geschaffen wird. Dieser Entscheid erfolgt im Rahmen der Umsetzung einer Motion, welche unter anderem die Prüfung einer solchen Stelle verlangt hatte.

Die Motion SPK-N 23.4335 («Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus») verlangt vom Bundesrat unter anderem die Prüfung der Frage, ob eine Beauftragtenstelle zur Rassismus- und Antisemitismusbekämpfung geschaffen werden soll. Die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in Auftrag gegebene externe Analyse beleuchtet verschiedene Modelle für eine solche neue Funktion. Sie zeigt auf, dass es in der Schweiz bereits mehrere Stellen und Institutionen gibt, die sich mit der Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus befassen, darunter die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR), die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) sowie verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure. Eine zusätzliche Stelle birgt gemäss Studie das Risiko von Doppelspurigkeiten und einem erhöhten Koordinationsaufwand.

Auf der Grundlage dieser Prüfung und unter den aktuellen Rahmenbedingen sieht das EDI derzeit davon ab, eine Beauftragtenstelle zu schaffen. Die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus soll über andere Instrumente und Wege erfolgen, etwa über die Stärkung der bereits existierenden Institutionen. Überlegungen zu deren Weiterentwicklung werden im Rahmen der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik weitergeführt, für die das EDI zuständig ist. Die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus bleibt ein Schwerpunkt der Bundespolitik.

Der Entscheid erfolgt auch mit Blick auf die Nationale Strategie und den Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus, die das Hauptanliegen der Motion SPK-N 23.4335 darstellen. Das EDI ist derzeit daran, die Strategie zu erarbeiten. Ihr Ziel ist es, bestehende Strukturen zu festigen, besser zu koordinieren und gezielt weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Stärkung der Kompetenzen im Bereich des Antisemitismus. Die Strategie soll Ende Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden und als Basis für den Aktionsplan dienen. Dabei gilt es, den verschiedenen Formen von Rassismus Rechnung zu tragen und Massnahmen differenziert, zielgerichtet und, wo sinnvoll, gruppenspezifisch auszugestalten.

Beauftragte/r für die Bekämpfung von Rassimus und Antisemitismus: Auslegeordnung