Der Bundesrat genehmigt das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Übermittlung von Flugpassagierdaten
Bern, 19.11.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. November 2025 das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zur Übermittlung von Flugpassagierdaten (PNR) gutgeheissen. Das Abkommen regelt die Übermittlung von Flugpassagierdaten durch die Luftverkehrsunternehmen aus der EU an die Schweiz, die Bearbeitung dieser Daten durch die Schweiz und den Informationsaustausch zwischen den für die Bearbeitung von PNR verantwortlichen nationalen Stellen der Vertragsparteien. Damit soll die Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität verstärkt werden. Ausserdem hat der Bundesrat an derselben Sitzung die Teilinkraftsetzung von drei Artikeln des Flugpassagierdatengesetzes beschlossen.
Die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz sollen künftig Flugpassagierdaten bearbeiten dürfen – so sieht es das Flugpassagierdatengesetz (FPG) vor. Das FPG wurde am 21. März 2025 vom Parlament verabschiedet und wird nach der im Juli ungenutzt abgelaufenen Referendumsfrist voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten.
Neben dieser Rechtsgrundlage braucht es die Regelung des Austauschs von Flugpassagierdaten mit dem Ausland. Um den gegenseitigen PNR-Datenaustausch mit der EU zu ermöglichen, beauftragte der Bundesrat mit einem Verhandlungsmandat am 1. November 2023 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein entsprechendes Abkommen mit der EU auszuhandeln.
Das Abkommen regelt die Übermittlung von Flugpassagierdaten von der EU in die Schweiz, die Bearbeitung dieser Daten durch die Schweiz sowie den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den für die Bearbeitung der PNR-Daten zuständigen nationalen Stellen (Passenger Information Units, PIU) der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten. Die Datenübermittlung durch die Schweizer Flugverkehrsunternehmen an die EU-Mitgliedstaaten erfolgt auf der Grundlage des FPG. Das Ziel des Datenaustausches ist eine effektivere Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität.
Das Abkommen gewährleistet einen hohen Schutz der PNR-Daten. Es definiert unter anderem die Datensicherheit sowie die Massnahmen bei Sicherheitsverstössen, die Pflicht zur Protokollierung, die Aufbewahrungsfristen und die Informationspflicht gegenüber den Flugpassagieren. Die im Abkommen festgehaltenen Bestimmungen gelten für das gesamte Territorium der EU.
Die Verhandlungen zum Abkommen starteten am 21. März 2024 in Brüssel zwischen der EU-Kommission und der Schweiz und wurden auf technischer Ebene am 20. Juni 2025 abgeschlossen. Die Paraphierung erfolgte am 7. Oktober 2025 in Brüssel durch Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamts für Polizei (fedpol) und der Europäischen Kommission. Der Bundesrat und die EU-Kommission können das Abkommen unterzeichnen, sobald auch in der EU die entsprechenden internen Prozesse abgeschlossen sind. Dies ist voraussichtlich im Frühling 2026 der Fall. Die Inkraftsetzung des Abkommens sollte anfangs 2027 erfolgen, nach der Inkraftsetzung des FPG.
Teilinkraftsetzung des Flugpassagierdatengesetzes
Mit dem Inkrafttreten des FPG wird beim Bund die PIU geschaffen. Damit die Aufbauarbeiten für die PIU mit den Kantonen weitergeführt werden können, beschloss der Bundesrat an der Sitzung vom 19. November eine Teilinkraftsetzung des FPG. Die übrigen Bestimmungen des FPG treten voraussichtlich bis Ende 2026 in Kraft.