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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. November 2025

Abstimmungsvorlagen für den 8. März 2026

Bern, 05.11.2025 — Der Bundesrat hat über die Vorlagen entschieden, die am 8. März 2026 zur Abstimmung gelangen. Erstmals seit 2010 wird es auf Bundesebene wieder eine Abstimmung über Volksinitiative und Gegenentwurf mit nachfolgender Stichfrage geben.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 8. März 2026 zur Abstimmung zu bringen:

1. Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (BBl 2025 2885 2886);

2. Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (BBl 2025 2887);

3. Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» (BBl 2025 2888);

4. Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung (BBl 2025 2033).

Die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und der direkte Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) gelangen gemäss dem Verfahren nach Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung. Die Stimmberechtigten äussern sich dabei separat zur Volksinitiative und zum Gegenentwurf. Sie können den Vorlagen zustimmen oder diese ablehnen. In der Stichfrage können sie angeben, ob sie Volksinitiative oder Gegenentwurf vorziehen, falls beide von Volk und Ständen angenommen werden. Letztmals gelangte dieses Abstimmungsverfahren anlässlich der Volksabstimmung vom 28. November 2010 zur Anwendung («Ausschaffungsinitiative» und direkter Gegenentwurf). Der Bundesrat wird die Stimmberechtigten in geeigneter Form über den Prozess informieren.