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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Bund publiziert ersten Monitoringbericht zur Armut in der Schweiz

Bern, 26.11.2025 — Rund 8 Prozent der Menschen in der Schweiz kommen mit ihrem Einkommen nicht auf das Existenzminimum. Somit konnte das Ziel, die Armut im Land zu reduzieren, bisher nicht erreicht werden. Dies hält der erste Bericht des nationalen Armutsmonitorings fest, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 gutgeheissen hat. Der Bericht enthält eine umfassende Analyse der Armutssituation und Armutspolitik in der Schweiz und bildet die Grundlage für die Erarbeitung einer Nationalen Armutsstrategie bis 2027.

Die Schweiz ist wohlhabend und hat ein gut ausgebautes Netz der sozialen Sicherheit. Trotzdem leben hierzulande Menschen in Armut. Zwischen 2014 und 2017 ist die Quote der Einkommensarmut in der Schweiz angestiegen. Seither bewegt sie sich auf einem Niveau zwischen rund 8% und 9%.

Der Wirtschaftseinbruch während der Corona-Pandemie wurde von umfassenden Unterstützungsmassnahmen begleitet. Die Armutsquote nahm in dieser Zeit nicht zu. Das längerfristige Ziel, die Armut zu reduzieren, wurde jedoch verfehlt. Zu diesem Ziel hatte sich die Schweiz in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und in den letzten drei Legislaturplanungen des Bundesrates (bis 2027) verpflichtet.

Referenzwerk zur Armut in der Schweiz

Diese Ergebnisse sind Teil des ersten Berichts des nationalen Armutsmonitorings, den der Bundesrat in Erfüllung der Motion 19.3953 («Regelmässiges Monitoring der Armutssituation in der Schweiz») der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates in Auftrag gegeben und an seiner Sitzung vom 26. November 2025 gutgeheissen hat.

Das Monitoring analysiert die Armutslage mit statistischen Kennzahlen und trägt das aktuelle Wissen aus Forschung, Statistik und Verwaltung zusammen. Damit liegt erstmals ein breit abgestütztes und thematisch umfassendes Referenzwerk zur Armut in der Schweiz vor. Gleichzeitig gibt der Bericht auch Menschen mit Armutserfahrung eine Stimme: Sie kommen in mehreren Porträts zu Wort, die den statistischen Kennzahlen vorangestellt sind.

Verhältnismässig oft von Einkommensarmut betroffen sind Nichterwerbstätige, Alleinerziehende, kinderreiche Paarhaushalte, Alleinlebende, Menschen mit geringer Bildung sowie Ausländerinnen und Ausländer. Individuelle Merkmale erklären Armut allerdings nicht vollständig. Strukturelle Rahmenbedingungen prägen die Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten dieser Personen entscheidend mit. Dazu gehören etwa die Ausgestaltung des Bildungssystems, der familienergänzenden Kinderbetreuung oder der Existenzsicherung, aber auch Voraussetzungen des Arbeitsmarktes.

Armut ist nicht allein eine Frage des Geldes. Belastungen in anderen Lebensbereichen können finanzielle Notlagen verfestigen. Deshalb untersucht das Monitoring Armut aus einer mehrdimensionalen Perspektive. Neben den finanziellen Verhältnissen werden sechs Bereiche berücksichtigt: Gesundheit, Bildung, Erwerbsarbeit, Wohnen, soziale Beziehungen und politische Teilhabe. So leidet zum Beispiel rund die Hälfte der einkommensarmen Personen an chronischen Erkrankungen. Personen, die keine nachobligatorische Ausbildung abgeschlossen haben, sind überdurchschnittlich oft von Armut betroffen.

Grundlage für die nationale Armutsstrategie

Das Armutsmonitoring soll den politischen Akteuren aller Staatsebenen Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stellen. Der Bericht vermittelt einen Überblick über Instrumente und Akteure der Armutspolitik und zeigt auf, was über die Wirksamkeit verschiedener Massnahmen bekannt ist. Er beschäftigt sich eingehend mit der Rolle der Erwerbsarbeit und der Bildung bei der Prävention und Bekämpfung von Armut. Ebenso analysiert er die Massnahmen der materiellen Existenzsicherung. Damit stellt er wichtige Grundlagen für die Entwicklung der nationalen Armutsstrategie bereit. Diese Strategie zur Bekämpfung von Armut wird in Erfüllung der Motion 23.4450 von Nationalrätin Estelle Revaz erarbeitet und bis 2027 dem Bundesrat unterbreitet.

Der Bericht wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen in enger Kooperation mit dem Bundesamt für Statistik, den Kantonen, Gemeinden, der Forschung und Organisationen der Zivilgesellschaft erstellt. Der zweite Bericht ist für Ende 2030 geplant.

Hinweis:
Am Montag, 1. Dezember, um 10 Uhr organisiert das BSV im Medienzentrum des Bundeshauses ein Hintergrundgespräch für Medienschaffende zu den Resultaten des Armutsmonitorings.

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