BFU – Gifiswitz ruft Mikrowellengefäss für Popcorn zurück
Bern, 28.05.2025 — In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ruft Gifiswitz ein Gefäss für die Zubereitung von Mikrowellen-Popcorn zurück. Es bestehen Verbrennungsgefahren und chemische Gefahr. Konsumentinnen und Konsumenten sollen das betroffene Produkt ab sofort nicht mehr benutzen. Der Kaufpreis wird ihnen vollständig zurückerstattet.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?
Das Popcorn hört in einer Mikrowelle mit einer Ausgangsleistung von 700 Watt nach 3 Minuten auf zu poppen. Wird der Vorgang – entgegen den Anweisungen in der Gebrauchsanleitung – danach weiter fortgesetzt, kommt es zu einer Überhitzung und das Popcorn brennt möglicherweise an. Das Produkt stellt somit eine Verbrennungsgefahr und eine chemische Gefahr dar.
Welche Produkte sind betroffen?
Popcorn-Mikrowellengefäss. Referenznummer: 633091
Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Konsumentinnen und Konsumenten sollen das Produkt ab sofort nicht mehr benutzen und es an der Kasse ihres GIFI-Ladens zurückgeben. Der Kaufpreis wird ihnen vollständig zurückerstattet.
Kontakt für Konsumentinnen und Konsumenten
Bei Fragen können Konsumentinnen und Konsumenten Gifiswitz kontaktieren:
E-Mail: serviceclient@gifi.fr