Anpassungen am Lohnsystem: Änderung der Bundespersonalverordnung
Bern, 03.09.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. September 2025 mit einer Änderung der Bundespersonalverordnung die rechtlichen Grundlagen für bereits früher beschlossene Anpassungen am Lohn- und Personalbeurteilungssystem der Bundesverwaltung geschaffen. Zudem hat er weitere Anpassungen verabschiedet – unter anderem eine allgemeine Rückzahlungspflicht von Abgangsentschädigungen.
Mit der Änderung der Bundespersonalverordnung (BPV) vom 3. September 2025 setzt der Bundesrat die Anpassungen am Lohnsystem und die damit verbundenen Änderungen am Personalbeurteilungssystem auf Verordnungsstufe um. Bereits an seiner Sitzung vom 30. April 2025 hatte der Bundesrat dem Detailkonzept zur Optimierung des Lohnsystems zugestimmt. Damit nähert sich die Bundesverwaltung im Bereich der Lohnentwicklung stärker an Lohnsysteme anderer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an.
Die heute für alle Mitarbeitenden geltende, automatische Lohnentwicklung hin zum Maximum der jeweiligen Lohnklasse wird aufgehoben. Künftig folgt sie einer systembasierten Lohnentwicklungskurve, die bei konstant guter Leistung zum Ziellohn führt. Dieser Ziellohn liegt unter dem Lohnklassenmaximum. Bei konstant sehr guten Leistungen können die Mitarbeitenden das Lohnklassenmaximum weiterhin erreichen.
Neben den Anpassungen in Bezug auf die Lohnentwicklung und Personalbeurteilung wurden punktuelle Anpassungen im Bereich der Vertrauensarbeitszeit, der Probezeit für Funktionen im polizeilichen Bereich, der Anstellungsbedingungen für das Personal des Eidgenössisches Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS im Ausland sowie der Rückzahlungspflicht von Abgangsentschädigungen vorgenommen. Für Personen, die eine Abgangsentschädigung erhalten, gilt künftig eine generelle Rückzahlungspflicht, wenn sie eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen – unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber sie diese aufnehmen.
Die Änderung der BPV tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Davon ausgenommen sind diejenigen Bestimmungen, die mit der Anpassung des Lohnsystems in Verbindung stehen. Diese treten erst auf den 1. Januar 2027 in Kraft.