Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 3. September 2025

Bundesrat berät Auswirkungen der US-Zölle und setzt auf Kurzarbeit

Bern, 03.09.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. September 2025 beschlossen, eine parlamentarische Initiative für eine dringliche Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung zu unterstützen. Bei der Beratung der konjunkturellen Auswirkungen der US-Zusatzzölle auf die Schweizer Wirtschaft zeigte sich, dass ein gesamtwirtschaftlicher Einbruch derzeit nicht absehbar ist. Exportorientierte Branchen und einzelne Unternehmen können jedoch stark betroffen sein. Der Bundesrat legt daher den Fokus weiterhin auf punktuelle Verbesserungen der automatischen Stabilisatoren und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Von den US-Zöllen sind rund zehn Prozent aller Warenexporte der Schweiz betroffen. Für die entsprechenden Unternehmen ist dies eine gravierende Belastung. Gesamtwirtschaftlich ist ein deutlich unterdurchschnittliches Wachstum zu erwarten, aber kein konjunktureller Einbruch. Die Unsicherheit bleibt allerdings gross.

Kurzarbeit wird weiter gestärkt

Kurzarbeit ist ein bewährtes und zielgerichtetes Instrument, um wirtschaftliche Schwächephasen abzufedern und gefährdete Arbeitsplätze zu erhalten. Der Bundesrat möchte dieses Instrument daher gezielt stärken und unterstützt die Vorschläge der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.

Deren Vorlage sieht zwei dringliche Anpassungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor: Erstens soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf bis zu 24 Monate erhöhen zu können. Aktuell und bis zum 31. Juli 2026 kann KAE innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist für höchstens 18 Monate abgerechnet werden. Zweitens soll neu eine Wartezeit eingeführt werden. Diese sieht vor, dass ein Betrieb, der während einer ersten Rahmenfrist für 24 Monate ohne Unterbruch KAE bezogen hat, vor der Eröffnung einer nachfolgenden Rahmenfrist eine Wartezeit von sechs Monaten einhalten muss. Das Parlament wird die Vorlage während der Herbstsession 2025 beraten.

Ausserdem wird die Digitalisierung vorangetrieben. Seit dem 1. September 2025 erfolgt die Abrechnung der KAE gemäss dem «digital first»-Prinzip primär online, um die Unternehmen zu entlasten und die Auszahlung zu beschleunigen. Den Unternehmen steht dafür der digitale eService der Arbeitslosenversicherung unter www.job-room.ch zur Verfügung, wofür eine frühzeitige Registrierung empfohlen wird.

Hilfe bei der Neupositionierung am Markt

Viele Unternehmen sind in der aktuellen Situation gezwungen, sich am Markt neu zu positionieren. Für den Bundesrat ist es zentral, die Unternehmen in diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen. Jüngst abgeschlossene und modernisierte Freihandelsabkommen wie etwa mit Indien tragen dazu bei, neue Absatzmärkte zu erschliessen und die Abhängigkeit von einzelnen Regionen zu reduzieren. Switzerland Global Enterprise (S-GE) unterstützt mit spezifischen Informationsangeboten Unternehmen bei der Erschliessung alternativer Absatzmärkte. Zudem können Betriebe mit der Exportrisikoversicherung (SERV) wirtschaftliche Risiken absichern, die durch die Zusatzzölle respektive bei der Erschliessung neuer Märkte entstehen.

Bereits am 20. August 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Anstrengungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu intensivieren. Er hat dazu verschiedene Prüfaufträge zur regulatorischen Entlastung der Unternehmen erteilt.

Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen kontinuierlich und behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Massnahmen zu prüfen und umzusetzen.