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MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Mai 2025

Bundesrat prüft administrative Entlastungen für Unternehmen in vier Bereichen

Bern, 14.05.2025 — Der Bundesrat will die Unternehmen administrativ entlasten und dazu bestehende Regulierungen überprüfen. Im Rahmen des Unternehmensentlastungsgesetzes hat er am 14. Mai 2025 die Themen für die «Bereichsstudien 2025/26» festgelegt. Im Fokus der Evaluationen stehen Entlastungen in den Bereichen öffentliches Beschaffungswesen, Pharmaregulierung, Einsprachemöglichkeiten bei Bauprojekten und die Regulierung industrieller Betriebe.

Das Parlament hatte im Herbst 2023 das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) verabschiedet. Das Gesetz richtet sich an die Bundesverwaltung und umfasst drei Kernpunkte: Neue Regulierungen sollen konsequent auf Regulierungskosten und Entlastungsmöglichkeiten geprüft werden. Bestehende Regulierungen werden regelmässig auf Entlastungspotenziale untersucht. Und schliesslich wird die Digitalisierung der Behördenleistungen vorangetrieben. Die Bestimmungen zur Regulierung sind seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft.

Mit den Bereichsstudien gemäss Artikel 7 UEG sollen bei bestehenden Regulierungen Möglichkeiten zur Vereinfachung und administrativen Entlastung identifiziert werden, dies unter Einbezug von betroffenen Unternehmen. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat jährlich drei bis fünf Themen für diese Studien festlegt.

Am 14. Mai 2025 hat der Bundesrat für das erste Jahr vier Regulierungsbereiche bezeichnet, in welchen Entlastungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Es sind dies das öffentliche Beschaffungswesen, die Pharmaregulierung, die Einsprachemöglichkeiten bei Bauprojekten und die Regulierung industrieller Betriebe. Die Studie zu den Einsprachemöglichkeiten ist eine Ergänzung der aktuell laufenden Analysen im Kontext des Aktionsplans «Wohnungsknappheit», mit spezifischem Fokus auf die Entlastung der Unternehmen. Der Bundesrat wird in Kenntnis der Ergebnisse der Studien im kommenden Jahr über das weitere Vorgehen und konkrete Entlastungsmassnahmen entscheiden.

Das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hatte im vergangenen Herbst die Kantone, die Wirtschaftsdachverbände und die eidgenössischen Departemente erstmals eingeladen, Themenvorschläge für Bereichsstudien einzubringen. Insgesamt kamen dabei fast vierzig Themenvorschläge zusammen.