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MedienmitteilungVeröffentlicht am 16. April 2025

Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Appenzell Innerrhoden

Bern, 16.04.2025 — Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die totalrevidierte Verfassung des Kantons Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsartikel stimmen mit dem Bundesrecht überein. Das hält der Bundesrat in seiner am 16. April 2025 gutgeheissenen Botschaft fest.

Die Stimmberechtigten des Kantons Appenzell Innerrhoden haben an der Landsgemeinde vom 28. April 2024 die neue Kantonsverfassung angenommen. Die neue Kantonsverfassung bringt im Vergleich zur bisherigen beispielsweise folgende Neuerungen:

  • die Einschränkung des Amtszwangs;
  • die Aufnahme von Notrechtsregelungen;
  • die Änderung der Finanzkompetenzen des Grossen Rates und der Landsgemeinde.

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