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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. Juni 2025

Mit Einzelabgabe von Antibiotika Resistenzen angehen

Bern, 25.06.2025 — Der Bundesrat will die unsachgemässe Einnahme von Antibiotika und damit die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen reduzieren. An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat er beschlossen, dass die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Einzelabgabe von Antibiotika geschaffen werden sollen. Dabei soll die Einzelabgabe von Antibiotika für Apotheken verbindlich, für Arztpraxen freiwillig sein. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragt, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen auszuarbeiten und ihm bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf vorzulegen.

In 30 bis 50 Prozent der Fälle, in denen in der Schweiz Antibiotika verordnet wird, stimmt die verschriebene Menge nicht mit der Menge in der Originalverpackung überein. Dies kann zu einer unsachgemässen Einnahme von Antibiotika führen und damit die Entstehung von Resistenzen begünstigen.

Antibiotika einzeln bzw. in Teilmengen abzugeben, wenn die Originalverpackung nicht dem Behandlungsbedarf entspricht, ist eine der Massnahmen, mit denen die Entwicklung von Resistenzen gebremst werden soll. Sie stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten nur die tatsächlich benötigte Menge an Antibiotika erhalten – und fördert so die bewusste und korrekte Anwendung dieser Medikamente. Zudem kann damit bewirkt werden, dass weniger Antibiotika verschwendet werden und Engpässe bei der Versorgung mit Antibiotika überbrückt werden können.

Neue gesetzliche Grundlage

Die Abklärungen des BAG unter Einbezug der betroffenen Kreise haben ergeben, dass eine Einzelabgabe von Antibiotika realisierbar ist und diesen Zielen dient. Der Bundesrat hat daher an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 beschlossen, dass die rechtlichen Grundlagen für die Einzelabgabe von Antibiotika geschaffen werden sollen. Dabei soll die Einzelabgabe von Antibiotika für Apotheken verbindlich, für Arztpraxen freiwillig sein.

Eine differenzierte Regelung würde die unterschiedlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, denen Apotheken und Ärzteschaft bei Betrieb und Infrastruktur für die Umsetzung der Einzelabgabe unterliegen. Im Rahmen einer späteren Evaluation soll überprüft werden, ob eine Ausweitung der Pflicht auf die Ärzteschaft sinnvoll ist. Bei der Ausarbeitung der Vorlage soll zudem abgeklärt werden, ob die Einzelabgabe auch für andere Arzneimittelgruppen als Antibiotika vorzusehen ist.

Der Bundesrat hat das BAG beauftragt, die entsprechende gesetzliche Grundlage auszuarbeiten und ihm bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf vorzulegen. Die jährlichen Kosten für die Umsetzung in den Apotheken zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden auf rund 5,1 Millionen Franken geschätzt, die Einsparungen bei den Antibiotika auf etwa 4,5 Millionen Franken. Gemäss Schätzung würden sich die jährlichen Kosten zu Lasten der OKP demnach auf rund 0,6 Millionen Franken belaufen. Die Kosten stehen einem gesundheitlichen Nutzen gegenüber: Diese Massnahme ist ein wichtiger Pfeiler zur langfristigen Erhaltung der Wirksamkeit von Antibiotika in der Schweiz.

Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz

Mit der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) verfolgt der Bundesrat seit 2016 das Ziel, die Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier nachhaltig zu sichern. 2022 beauftragte er das BAG, die Einzelabgabe von Antibiotika im Rahmen der StAR zu prüfen und ihm Vorschläge für deren Umsetzung zu unterbreiten. Relevante Akteure wie Apotheken, Ärzteschaft, Swissmedic, Krankenversicherer und Pharmaindustrie wurden in die Diskussionen einbezogen.

Link

https://www.bag.admin.ch/de/einzelabgabe-von-antibiotika/

Schlussbericht