Kein Handlungsbedarf für eine Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule
Bern, 20.06.2025 — Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule. Die Risiken einer grundlegenden Reorganisation wären grösser als die möglichen Vorteile. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht in Beantwortung eines Postulats und in Erfüllung einer Motion, den er am 20. Juni 2025 verabschiedet hat. Hinsichtlich der Steuerung sowie bezüglich der Herstellung von grösstmöglicher Transparenz bestehen in der heutigen Struktur zwar gewisse Schwachpunkte, diese können aber auch ohne grundlegende Reorganisation verbessert werden.
Mit seinem Bericht beantwortet der Bundesrat das Postulat 21.3604 «Bericht zu den Durchführungs- und Aufsichtsfunktionen der Zentralen Ausgleichsstelle innerhalb der Bundesverwaltung» und erfüllt zugleich die Motion 21.4340 «Sicherstellung der Governance, der Transparenz, der Kohärenz und der Beaufsichtigung der Tätigkeiten des Bundes im Bereich der AHV/IV/EO».
Auslöser für die beiden Vorstösse aus den Kommissionen für Soziales und Gesundheit des Stände- und des Nationalrates war ein Bericht der Eidg. Finanzkontrolle. Diese hatte die Einbettung der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in die zentrale Bundesverwaltung in Frage gestellt. Aufgrund der beiden Vorstösse hat der Bundesrat die gegenwärtigen Durchführungs- und Aufsichtsfunktionen der ZAS sowie den Bedarf nach einer grundlegenden Reorganisation überprüft.
Der Bericht des Bundesrates kommt zum Ergebnis, dass die vorgeschlagenen Varianten einer Auslagerung der ZAS oder von Teilen davon aus der zentralen Bundesverwaltung keine überwiegenden Vorteile bringen würden. Es besteht kein eindeutiger Handlungsbedarf. Insbesondere wären angesichts der Veränderungen, die im Bereich der 1. Säule in den nächsten Jahren anstehen, die Risiken einer Reorganisation der Verwaltungseinheit ZAS grösser als die möglichen Vorteile. Der Bericht attestiert ein gewisses Verbesserungspotenzial bei der Steuerung und der Herstellung grösstmöglicher Transparenz. Festgestellte Unklarheiten könnten aber auch ohne Reorganisation im Rahmen einer nächsten Revision des Alters- und Hinterlassenenversicherungs-Gesetzes geklärt werden.
Die ZAS mit Sitz in Genf ist das zentrale Vollzugsorgan des Bundes im Bereich der Sozialversicherungen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO). Ihre Hauptaufgaben sind die Führung der zentralen Buchhaltung und Register und die Überwachung des Geldverkehrs der Ausgleichskassen. Ihr angegliedert ist ferner die Versicherung der Personen mit Wohnsitz im Ausland sowie die Versicherung des Bundespersonals.