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MedienmitteilungVeröffentlicht am 7. Juli 2025

Umsetzung des Veloweggesetzes auf Kurs

Bern, 07.07.2025 — Bis 2027 müssen Kantone und Gemeinden ein zusammenhängendes Velowegnetz planen – eines für den Alltags- und eines für den Freizeitverkehr. Der Bund unterstützt diese Arbeiten mit Vorgaben, Grundlagen und eigenen hochwertigen Anlagen. Eine aktuelle Zwischenbilanz des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zeigt: Die Umsetzung des Veloweggesetzes verläuft schweizweit planmässig.

Bern, Lorrainebrücke

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz in Kraft. Es verpflichtet die Kantone und Gemeinden, ihre Velowegnetze bis Ende 2027 in Plänen festzuhalten und bis 2042 umzusetzen. Auch der Bund trägt seinen Teil bei – etwa durch die Bereitstellung von Planungshilfen und den Bau attraktiver und sicherer Langsamverkehrsverbindungen auf den Nationalstrassen 2. und 3. Klasse sowie Verkehrsentflechtungen an den Autobahnanschlüssen.

Eine Zwischenbilanz des ASTRA in Zusammenarbeit mit SchweizMobil zeigt: 2,5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Umsetzung auf gutem Weg. Fast alle Kantone haben eine zuständige Fachstelle bezeichnet, in 20 Kantonen sind deren Aufgaben bereits konkret definiert. Lediglich in einem Kanton befindet sich die Organisation einer Fachstelle noch in Planung.

Das Veloweggesetz macht in vielen Kantonen auch gesetzliche Anpassungen nötig – beispielsweise zur Klärung von Zuständigkeiten oder zur Finanzierung von Velowegen. In der Mehrheit der Kantone sind diese Anpassungen bereits erfolgt. Nur vier Kantone befinden sich noch in einer Abklärungsphase, ob überhaupt rechtliche Änderungen notwendig sind. Bis 2027 sollen alle nötigen Anpassungen abgeschlossen sein.

Netzplanung schreitet planmässig voran

Auch bei der Netzplanung selbst zeigt sich ein erfreuliches Bild: In fast allen Kantonen erfolgt die Festsetzung über den Richtplan. Nach aktuellem Stand werden 23 Kantone ihre Netzpläne bis 2027 verbindlich genehmigen. Nur in zwei Kantonen wird die Genehmigung voraussichtlich später erfolgen. Auffällig ist zudem, dass viele Kantone auch Netzpläne für den Mountainbike-Verkehr vorsehen.

Die nächste grosse Herausforderung liegt in der konkreten Projektierung, Finanzierung und Realisierung der Veloverbindungen bis 2042. Dank den geschaffenen gesetzlichen Grundlagen und der organisatorischen Verankerung in den Fachstellen sind die Kantone und die Gemeinden jedoch passend vorbereitet.

Gemeinsam unterwegs: Die Rolle des Bundes

Doch nicht nur Kantone und Gemeinden sind gefordert: Auch das Bundesamt für Strassen plant und baut Velowege von hoher Qualität. Ein Beispiel dafür ist die Langsamverkehrsverbindung zwischen Rondchâtel und Frinvillier (BE), die im Mai 2023 in Betrieb genommen wurde. Auch die Verkehrsentflechtung an den Autobahnanschlüssen ist ein zentrales Anliegen. Ein aktuelles Beispiel dazu ist das Projekt der Anschluss-Umgestaltung Wankdorf bei Bern. Weiter hat das ASTRA im März 2025 gemeinsam mit der Velokonferenz Schweiz das «Handbuch Velobahnen» veröffentlicht – ein praxisnahes Werkzeug, das die Planung und Projektierung erleichtert und zu einem schweizweit einheitlichen Ausbaustandard beiträgt.

Gemäss Veloweggesetz ist der Bund zudem verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Bedeutung von Velowegnetzen zu informieren. Dazu hat das ASTRA 2024 die «Roadmap Velo» lanciert – eine digitale Austausch- und Informationsplattform für Akteurinnen und Akteure im Velobereich. Sie vernetzt unter anderem Kantone, Gemeinden, Verkehrsbetriebe, Verbände, Unternehmen und weitere Interessierte – mit dem Ziel, den Veloverkehr in der Schweiz gemeinsam voranzubringen.

Publikationen Langsamverkehr