Der Bundesrat setzt Gesetz über den Schengen-Informationsaustausch in Kraft
Bern, 25.06.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 entschieden, das revidierte Schengen-Informationsaustausch-Gesetz auf den 17. Juli 2025 in Kraft zu setzen. Mit der Totalrevision des Schengen-Informationsaustausch-Gesetzes setzt die Schweiz verschiedene Vorgaben für einen effizienteren Informationsaustausch um. Das Parlament hat das Gesetz in der Frühlingsession gutgeheissen.
Um den polizeilichen Informationsaustausch innerhalb des Schengen-Raumes effizienter zu gestalten, hat die Europäischen Union in einer Richtlinie verschiedene Vorgaben festgehalten. In der Schweiz werden diese Vorgaben anlässlich der Revision des Bundesgesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der anderen Schengen-Staaten (Schengen-Informationsaustausch-Gesetz) umgesetzt.
Die Richtlinie verpflichtet alle Schengen-Mitgliedstaaten sowie die Schengen-assoziierten Staaten unter anderem zu folgenden Punkten:
- Für jedes Land wird eine Anlaufstelle definiert, die bei Informationsersuchen kontaktiert wird. In der Schweiz erfüllt die Einsatz- und Alarmzentrale vom Bundesamt für Polizei (fedpol) diese Funktion.
- Die Richtlinie sieht für alle Länder verbindliche Antwortfristen bei Informationsersuchen vor. Je nach Dringlichkeit der Anfrage variiert die Dauer der Antwortfrist.
- Mit der Richtlinie werden einheitliche Standards bei der Erfassung und Bearbeitung von Informationsersuchen definiert. Derzeit führt fedpol ein Projekt zur Umsetzung dieser Rechtsgrundlage durch, um eine harmonisierte internationale Informationsbearbeitung zu gewährleisten.
Das Parlament hat die Totalrevision des Schengen-Informationsaustausch-Gesetzes am 21. März 2025 verabschiedet. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Totalrevision auf den 17. Juli 2025 festgelegt. Dieser Entscheid steht unter dem Vorbehalt des Referendums. Die Referendumsfrist läuft am 10. Juli 2025 ab.