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MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. Juni 2025

Bundesrat hebt Wirtschaftssanktionen gegenüber Syrien auf

Bern, 20.06.2025 — Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 entschieden, die Wirtschaftssanktionen gegenüber Syrien aufzuheben. Damit schliesst sich die Schweiz dem Beschluss der EU vom 27. Mai 2025 an. Der Bunderatsbeschluss tritt gleichentags um 18.00 Uhr in Kraft.

Der Bundesrat hat entschieden, die Beschränkungen bei der Erbringung von bestimmten Finanzdienstleistungen, beim Handel mit Edelmetallen und bei der Ausfuhr von Luxusgütern aufzuheben, nachdem er die Sanktionen am 7. März 2025 bereits ein erstes Mal gelockert hatte. Ausserdem wurden 24 Organisationen, die für die Erholung der syrischen Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind, darunter die syrische Zentralbank, von der Liste der Organisationen gestrichen, deren Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen gesperrt sind. Damit schliesst sich der Bundesrat dem Beschluss der EU vom 27. Mai 2025 an. Mit dem heutigen Entscheid sollen die wirtschaftliche Erholung des Landes sowie ein inklusiver und friedlicher politischer Übergang gefördert werden.

Die gezielten Sanktionen gegenüber Personen und Organisationen, die mit der ehemaligen Regierung von Baschar al-Assad in Verbindung stehen, bleiben in Kraft, genauso wie die Ausfuhrbeschränkungen für Rüstungsgüter sowie für Güter, die zur Repression und zu Überwachungszewecken eingesetzt werden.

Der Bundesrat hatte am 18. Mai 2011 erstmals Sanktionen gegenüber Syrien beschlossen, womit sich die Schweiz den von der EU am 9. Mai 2011 gegenüber dem Land verhängten Massnahmen anschloss. Im Einklang mit den EU-Beschlüssen wurden auch die Schweizer Sanktionen gegenüber Syrien durch den Bundesrat mehrmals angepasst. Diese Sanktionen wurden aufgrund der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte erlassen und richteten sich gegen die Assad-Regierung, die am 8. Dezember 2024 entmachtet wurde. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in Syrien weiterhin aufmerksam.

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