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MedienmitteilungVeröffentlicht am 11. Juli 2025

Volksabstimmung vom 30. November 2025: Postgesetz (indirekte Presseförderung) gelangt nicht zur Abstimmung

Bern, 11.07.2025 — Gegen die Änderung vom 21. März 2025 des Postgesetzes (PG; indirekte Presseförderung) ist kein Referendum eingereicht worden. Somit wird am 30. November 2025 nicht über diese Vorlage abgestimmt

An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hatte der Bundesrat entschieden, die Änderung vom 21. März 2025 des Postgesetzes (PG; BBl 2025 1104) am 30. November 2025 zur Abstimmung zu bringen, sofern das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Nachdem bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 10. Juli 2025 kein Referendum bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde, steht fest, dass es zu dieser Vorlage keine Volksabstimmung geben wird.

Gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 25. Juni 2025 gelangen am 30. November 2025 somit folgende zwei Vorlagen zur Abstimmung:

1. Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» (BBl 2025 2027);

2. Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» (BBl 2025 2026).