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MedienmitteilungVeröffentlicht am 13. Juni 2025

Bundesrat ermöglicht Preisempfehlungen für Holz aus Schweizer Wäldern

Bern, 13.06.2025 — Das Waldgesetz soll künftig die Festlegung von Richtpreisen für Holz aus Schweizer Wäldern erlauben. Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat das Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung auf den 1. August 2025 beschlossen.

Mit der Änderung des Waldgesetzes (WaG) wird die parlamentarische Initiative 21.463 «Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern» umgesetzt. Die Ergänzung des Gesetzes mit Artikel 41b ermöglicht es den Waldbesitzenden sowie ihren Abnehmerinnen und Abnehmern, für Rohholz aus Schweizer Wäldern auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise zu empfehlen und zu veröffentlichen. Dies geschieht in Anlehnung an die gesetzlichen Grundlagen im Bereich Landwirtschaft, die bereits Richtpreise für landwirtschaftliche Produkte erlauben.

Durch die Veröffentlichung von Richtpreisen soll ein marktgerechteres Angebots- und Nachfrageverhalten in der Wald- und Holzwirtschaft unterstützt werden. Der Holzverkauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Waldbewirtschaftung und -pflege und somit zur Sicherstellung aller Waldfunktionen.

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