Vogelgrippe: neuer bestätigter Fall im Kanton Zürich
Bern, 13.11.2025 — Am 12. November 2025 wurde das Vogelgrippevirus bei einer Graugans in Männedorf im Kanton Zürich nachgewiesen. Dieser neue Fall ist ausserhalb der derzeit geltenden Beobachtungsgebiete und einige Tage nach dem Auffinden eines ersten infizierten Wildvogels im Kanton Bern aufgetreten. Um die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) seine Verordnung vom 6. November 2025 angepasst und neue Beobachtungsgebiete festgelegt, in denen Schutzmassnahmen obligatorisch sind. Die angepasste Verordnung gilt bis am 31. März 2026. Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen.