Kontrollen im gesetzlichen Messwesen
Bern-Wabern, 26.05.2025 — Bei den Kontrollen für den Vollzug des Messgesetzes wurden im Jahr 2024 über 175 000 Messmittel geprüft und geeicht. Mehr als 740 000 Elektrizitätszähler wurden statistisch überwacht. Genauere Angaben finden sich im Jahresbericht 2024 über den Vollzug des Messgesetzes.
Mengenangaben im Handel sollen stimmen. Genauso sollen wir uns darauf verlassen können, dass die im Dienste der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt notwendigen Messungen korrekt und zuverlässig durchgeführt werden. Um dies sicherzustellen, prüfen und eichen die zuständigen Vollzugsbehörden die in diesen Bereichen verwendeten Messmittel. Dazu gehören beispielsweise Waagen im Detailhandel, Tanksäulen und akustische Messmittel.
Die Oberaufsicht über den Vollzug des Messgesetzes nimmt das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS wahr. Am Vollzug beteiligt sind neben dem METAS die kantonalen Aufsichtsbehörden, die kantonalen Eichämter sowie die vom METAS ermächtigten Eichstellen. Im letzten Jahr prüften und eichten diese Stellen über 175 000 Messmittel.
Im Jahr 2024 konnten die Kantone 97,2 % aller eichfälligen Messmittel eichen (2023: 96,8 %), wovon 9,9 % beanstandet werden mussten (2023: 9,6 %).
Durch Stichproben wurde im 2024 kontrolliert, ob die Mengenangaben auf abgepackten Waren korrekt angegeben sind. Die Vollzugsquote bei Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge bei industriellen Herstellern lag dabei mit 87,6 % um 3,1 Prozentpunkte unter dem Wert von 2023.
Nachschau über die Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck von Waagen
In den Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein wurden im 2024 – nebst den periodischen Eichungen – mittels Nachschau weitere 217 Waagen überprüft. Davon waren 165 Waagen ohne Auffälligkeiten. Bei 14 Waagen war der Schutz vor Umwelteinflüssen ungenügend und 28 Messmittel waren zu stark verschmutzt. Beides führte dazu, dass die Messbeständigkeit in unzulässigem Masse beeinträchtigt wurde.
In zehn Fällen wurde von den Verwenderinnen und Verwendern der Waagen die gesetzliche Mindestlast nicht beachtet. Unterhalb der Mindestlast können die Wägeergebnisse mit einer zu grossen relativen Messabweichung behaftet sein.
Alle Fälle wurden von den kantonalen Vollzugsbehörden (Eichmeisterinnen und Eichmeister) bei den Verwendern und Verwenderinnen beanstandet und mussten in Ordnung gebracht werden, was innerhalb der angegebenen Frist auch erfolgte.
Elektrizitätszähler
Im elektrischen Versorgungsnetz der Schweiz sind in den Haushalten, beim Gewerbe und in der Leichtindustrie etwa 5,8 Millionen Elektrizitätszähler installiert. Im Jahr 2024 haben die vom METAS ermächtigten Eichstellen für Elektrizitätszähler gesamthaft 741 735 Zähler statistisch überprüft und mussten 2,3 % der kontrollierten Lose beanstanden.
Jahresbericht 2024 über den Vollzug des Messgesetzes
Detaillierte Informationen zu den Eichungen, Prüfungen sowie weiteren Kontrollen im Messwesen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein enthält der Jahresbericht 2024 über den Vollzug des Messgesetzes: