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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Bundesrat lehnt «Kompass-Initiative» ab

Bern, 26.11.2025 — Der Bundesrat wird dem Parlament die «Kompass-Initiative» ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Dies hat er an seiner Sitzung vom 26. November 2025 entschieden. Sowohl die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger als auch das Parlament haben das Kernanliegen der Volksinitiative, das obligatorische Staatsvertragsreferendum auszuweiten, in der Vergangenheit mehrfach abgelehnt.

Die Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)» will, dass sämtliche Staatsverträge, welche die Übernahme von wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen vorsehen, von Volk und Ständen gutgeheissen werden müssen. Im Kern will sie damit das obligatorische Staatsvertragsreferendum ausweiten.

In der jüngeren Vergangenheit gab es mehrere Anläufe, das obligatorische Staatsvertragsreferendum auszubauen. Sämtliche Anläufe sind gescheitert und wurden vom Parlament sowie von Volk und Ständen abgelehnt. Der Bundesrat schliesst daraus, dass der Ausbau des Staatsvertragsreferendums nicht mehrheitsfähig ist. Daher hat er an seiner Sitzung vom 26. November 2025 entschieden, dem Parlament die «Kompass-Initiative» zur Ablehnung zu empfehlen. Aus demselben Grund verzichtet er darauf, dem Volksbegehren einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsstufe oder einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenüberzustellen.

Erweiterung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums nicht an Einzelfall koppeln

Die Initiantinnen und Initianten der «Kompass-Initiative» stellen eine direkte Verbindung zwischen ihrem Anliegen und dem Abkommenspaket der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) her. Sie wollen, dass die Abkommen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklungen der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU dem obligatorischen Referendum unterliegen und sowohl vom Volk als auch von den Kantonen gutgeheissen werden müssen.

Der Bundesrat hat sich hingegen gestützt auf das geltende Recht für das fakultative Referendum ausgesprochen. In der Auffassung des Bundesrates kann ein völkerrechtlicher Vertrag in Ausnahmefällen auch einem Referendum sui generis unterstehen, wenn dieser einen schwerwiegenden Eingriff in die innere Struktur der Schweiz mit sich bringt oder eine grundlegende Neuorientierung der schweizerischen Aussenpolitik bewirkt. Beim Paket Schweiz-EU sind die Voraussetzungen für einen solchen Ausnahmefall nicht erfüllt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Frage der grundsätzlichen Erweiterung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums nicht an einen Einzelfall gekoppelt werden darf. Die Konsequenzen wären weitreichend und gehen deutlich über die Frage hinaus, ob das Paket Schweiz-EU dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterliegen soll. Den endgültigen Entscheid darüber wird das Parlament fällen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die entsprechende Botschaft auszuarbeiten.