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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. November 2025

Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer durch die Suva ab 2026 möglich

Bern, 05.11.2025 — An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat der Bundesrat das Inkrafttreten der Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bestimmt, die es der Suva ermöglicht, die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) finanziell zu unterstützen. Nur die Ertragsüberschüsse aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten dürfen ab Januar 2026 dafür aufgewendet werden.