Bundesrat stimmt den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu
Bern, 20.06.2025 — An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat der Bundesrat entschieden, die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) anzunehmen. Er hat dafür die Ergebnisse aus der Vernehmlassung und der Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen berücksichtigt und den entsprechenden Bericht zur Kenntnis genommen. Die IGV haben zum Ziel, die internationale Zusammenarbeit bei der Eindämmung von Ereignissen zu fördern, die eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen.
Mit der Annahme der Anpassungen der IGV unterstreicht die Schweiz ihr Engagement für eine starke internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung von Epidemien und grenzüberschreitenden Gesundheitsrisiken. Ein besonderer Fokus der IGV (2005) liegt darauf, die grenzüberschreitende Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ohne den internationalen Personen- und Güterverkehr unnötig zu beeinträchtigen.
Jeder Vertragsstaat muss in der Lage sein, die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, seine Bevölkerung davor zu schützen und Gesundheitsschutzmassnahmen einzuleiten. Dabei ist es den einzelnen Ländern wie der Schweiz überlassen, wie sie diese Verpflichtungen in ihrem nationalen Kontext konkret umsetzen.
Die Anpassungen betreffen unter anderem die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), damit die Staaten bei der Untersuchung neuer Krankheitsausbrüche durch die WHO besser unterstützt werden können. Sie zielen auch darauf ab, die Verhütung, Überwachung und Vorbereitung zur Krisenreaktion auf allen Ebenen zu verstärken, zum Beispiel im Bereich der Überwachung, der Labordiagnostik oder des Zugangs zu Gesundheitsleistungen, die für die Bekämpfung erforderlich sind.
Keine Gesetzesänderungen notwendig, Schweiz entscheidet weiterhin souverän
Die Schweiz verfügt bereits heute über die nötigen Kapazitäten zur Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen, wie sie in den angepassten IGV definiert sind. Es sind daher keine Gesetzesänderungen oder zusätzlichen Ressourcen notwendig, um die Anpassungen der IGV in der Schweiz umzusetzen.
Durch die Anpassungen der IGV gibt es keine Kompetenzausweitung der WHO, die die Souveränität der Vertragsstaaten einschränken würde. Diese ist in den IGV seit 2005 explizit garantiert. Die Schweiz wird somit auch in Zukunft jederzeit souverän über ihre eigene Gesundheitspolitik entscheiden.
Vernehmlassung und Konsultation der Parlamentarischen Kommissionen
Der Bundesrat hat vom 13. November 2024 bis zum 27. Februar 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt. Fast alle Kantone und die Mehrheit der politischen Parteien und interessierten Kreise unterstützen die Anpassungen. Kritische Stellungnahmen, die eine Ablehnung der Anpassungen forderten, waren im Rahmen der Konsultation in der Minderheit. Die Vernehmlassung stiess auch auf öffentliches Interesse. Eine Reihe von Einzelpersonen und Verbänden haben sich gegen die Anpassungen ausgesprochen. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen wurden konsultiert und befürworten die Anpassungen der IGV mehrheitlich.
Vorbehalt bezüglich des Umgangs mit Fehl- und Desinformationen
In der Schweiz informiert der Bundesrat auf Basis von Art. 9 des Epidemiengesetzes die Öffentlichkeit sowie Behörden und Fachpersonen zu übertragbaren Krankheiten und Möglichkeiten der Prävention. Er publiziert zum Beispiel praktische Informationen zu Fallzahlen oder Daten zur regionalen Verbreitung. In der Schweiz gibt es indes keine spezifische gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Fehl- und Desinformation, wie er in den Anpassungen der IGV beschrieben wird. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, zum Umgang mit Fehl- und Desinformation in der Risikokommunikation einen Vorbehalt anzubringen. Die Schweiz wird eine objektive, wissenschaftliche Risikokommunikation weiterhin gewährleisten und die in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte wie die Meinungsäusserungs-, die Medien- und die Wissenschaftsfreiheit wahren.
Zudem wird die Schweiz eine Erklärung abgeben, dass sie die Anpassungen bezüglich der Kapazitäten für den Zugang zu Gesundheitsdiensten in Krisensituationen gemäss der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen umsetzen wird.
Anpassungen der IGV (2005)
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften regeln seit über 70 Jahren die Zusammenarbeit zur Verhinderung und Eindämmung grenzüberschreitender Krankheitsausbrüche. Die IGV sind ein rechtsverbindliches Instrument der WHO, das in seiner ursprünglichen Fassung seit den 1950er-Jahren existiert. Es wurde mehrfach angepasst und 2005 grundlegend revidiert.
Die Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass das Instrument mit punktuellen Anpassungen verbessert werden sollte. Diese Anpassungen wurden am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsversammlung (WHA) verabschiedet. Der Bundesrat verfügt über die Kompetenz zur Annahme dieser Anpassungen und wird diese zusammen mit dem Vorbehalt und der Erklärung der WHO mitteilen. Die Anpassungen treten am 19. September 2025 in Kraft.