Bundesrat aktualisiert Akkreditierungsverordnung für das Medienzentrum
Bern, 20.06.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 die Totalrevision der «Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum» verabschiedet. Die angepassten Kriterien für eine Akkreditierung berücksichtigen die veränderten Arbeitsweisen in den Redaktionen der Medienhäuser.
Neu können Medienschaffende von der Bundeskanzlei für das Medienzentrum Bundeshaus akkreditiert werden, wenn sie im Umfang von mindestens 40 Prozent einer Vollzeitstelle über Bundespolitik berichten und diese journalistische Tätigkeit für Medien ausüben, die einem breiten Publikum zugänglich sind. Bisher war eine Berichterstattung im Umfang von 60 Prozent einer Vollzeitstelle nötig. Der Bundesrat berücksichtigt mit dieser Anpassung die veränderten Arbeitsweisen in den Redaktionen, wo die Berichterstattung über die nationale Politik oftmals in die Inlandredaktion integriert und auf mehrere Medienschaffende verteilt ist. Zudem profitieren teilzeitarbeitende Medienschaffende von der neuen Regelung.
Medienschaffende, die von der Bundeskanzlei für das Medienzentrum akkreditiert werden, haben Zugang zu allen dort stattfindenden Medienkonferenzen und können Fragen an die Referentinnen und Referenten auf dem Podium stellen. Die Bundeskanzlei stellt den akkreditierten Medienschaffenden auch in Zukunft Arbeitsplätze im Medienzentrum zur Verfügung. Um einen festen persönlichen Arbeitsplatz im Medienzentrum belegen zu können, müssen Medienschaffende nach wie vor mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle über die Bundespolitik berichten, allen anderen Akkreditierten stehen flexible Arbeitsplätze zur Verfügung. Neu gibt es ausserdem die Möglichkeit, bei Abwesenheit der akkreditierten Person von mehr als vier Wochen eine Stellvertretung für die Dauer der Abwesenheit zu akkreditieren.
Medienschaffende, die die Kriterien für eine Akkreditierung für das Medienzentrum nicht erfüllen, können neu eine Tagesakkreditierung beantragen. Damit ist gewährleistet, dass Fachjournalistinnen und -journalisten, die nicht regelmässig und im geforderten Umfang über Bundespolitik berichten, Zugang zu Medienkonferenzen mit Themen aus ihrem Arbeitsgebiet erhalten.
Die Revision wurde von der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen – und journalisten VBJ begleitet. Die VBJ repräsentiert die im Medienzentrum akkreditierten Medienschaffenden. Auch die Parlamentsdienste waren in die Revisionsarbeiten eingebunden, da die Akkreditierung der Bundeskanzlei für das Medienzentrum von den Parlamentsdiensten anerkannt wird für den Zutritt zum Parlamentsgebäude.
Das Betriebsreglement, das die Nutzungsbedingungen des Medienzentrum und das Akkreditierungs- und das Zutrittsverfahren regelt, wird entsprechend angepasst. Alle bestehenden Akkreditierungen und Zutrittsberechtigungen behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Die neue Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum (MAkkV)
Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden und die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum Bundeshaus (MAkkV)