Bearbeitungsgebühr für kontrollierte mangelhafte Produkte wird angepasst
Bern, 05.12.2025 — Die Bearbeitungsgebühren werden für Produkte, die sich bei einer Kontrolle als mangelhaft herausstellen, per 1. Januar 2026 angepasst. Dies hat der Bundesrat am 5. Dezember 2025 beschlossen.
Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren nachträglich und stichprobenweise Produkte, die in der Schweiz in den Verkauf gebracht werden. Ist ein Produkt nicht konform, da der Inverkehrbringer das Produkt mit einem Sicherheitsmangel – beispielsweise ein Gasgrill mit Explosionsgefahr – oder fehlenden Warn- und Sicherheitshinweisen auf den Markt gebracht hat, so wird vom verantwortlichen Inverkehrbringer eine Gebühr für die Kontrolle verlangt.
Mit der Anpassung von Artikel 28 der Produktesicherheitsverordnung wird die seit 2006 bestehende Gebühr von CHF 200.- auf CHF 300.- pro Stunde angehoben. Damit wird die Verursacherfinanzierung verstärkt. Dies entspricht der Umsetzung einer Empfehlung im Rahmen des Entlastungspakets 2027. Wer konforme Produkte in Verkehr bringt, ist von dieser Anpassung nicht betroffen.