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MedienmitteilungVeröffentlicht am 21. Mai 2025

Schutz juristischer Personen bei der Datenbearbeitung durch den Bund präzisieren

Bern, 21.05.2025 — Bundesorgane sollen auch in Zukunft berechtigt sein, Daten juristischer Personen zu bearbeiten und unter bestimmten Voraussetzungen Dritten bekanntzugeben. Dies soll neu im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) geregelt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 die Vernehmlassung eröffnet.