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MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Mai 2025

Schweizerische Sozialstandards bleiben bei Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs bestehen

Bern, 14.05.2025 — Im Rahmen des Pakets hat der Bundesrat mit der EU eine Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs ausgehandelt. Dafür gelten verschiedene Rahmenbedingungen. So müssen europäische Bahnen, die internationale Verbindungen in die Schweiz anbieten, auf dem Schweizer Streckenabschnitt die schweizerischen Sozialstandards einhalten. Der Bund erarbeitet zusammen mit den Gewerkschaften und Personalverbänden des öffentlichen Verkehrs diesbezüglich eine Weisung. An seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 wurde der Bundesrat über den Stand der Arbeiten informiert.

Mit der Aktualisierung des Landverkehrsabkommens im Rahmen des Pakets Schweiz-EU sieht der Bundesrat vor, den internationalen Personenverkehr auf der Schiene für europäische Bahnunternehmen zu öffnen. Europäische Bahnunternehmen, welche eigenständig internationale Verbindungen im Fernverkehr in die Schweiz anbieten möchten, müssen bei einer Öffnung auf dem inländischen Streckenabschnitt das schweizerische Arbeitszeitgesetz einhalten und branchenübliche Löhne bezahlen. In einer Weisung des Bundes werden die relevanten Vorgaben erläutert und deren Umsetzung geregelt. Unter anderem sollen die betroffenen Berufskategorien bezeichnet und detaillierte Vorgaben zum Lohn, zu den Ferien und zu den Sozialleistungen gemacht werden. Ebenso wird das Verhältnis zu allfälligen Gesamtarbeitsverträgen definiert. Die Weisung legt überdies fest, wie die Vorgaben kontrolliert und Verstösse geahndet werden.

Weisung legt Sozialstandards fest

Die Weisung hilft dem Bundesamt für Verkehr (BAV), bei Konzessions- und Bewilligungsgesuchen von Bahnunternehmen für internationale Fernverkehrsverbindungen die Einhaltung branchenüblicher Sozialstandards zu prüfen. Sie ersetzt einen allfälligen Gesamtarbeitsvertrag jedoch nicht. Der Bund bezieht die Gewerkschaften und Personalverbände des öffentlichen Verkehrs eng in diese Arbeiten ein. Die Weisung soll bis im Sommer 2025 fertiggestellt sein und mit dem Gesamtpaket in Kraft gesetzt werden. Der Bundesrat wurde über den aktuellen Stand der Arbeiten informiert.

Weitere Vorgaben

Für die Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs gelten weitere Voraussetzungen. So können europäische Bahnunternehmen internationale Verbindungen in die Schweiz nur dann anbieten, wenn dafür genug Kapazitäten auf Schweizer Strecken vorhanden sind. Diese dürfen den Taktfahrplan im Personenverkehr und den Güterverkehr nicht beeinträchtigen. Europäische Bahnunternehmen, die auch Transporte auf Schweizer Streckenabschnitten durchführen, können verpflichtet werden, das schweizerische Tarifsystem zu übernehmen. Sie müssen dann beispielsweise General- und Halbtaxabonnemente anerkennen. Die Kooperationen im grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr - z.B. SBB mit DB, SNCF oder Trenitalia - sind weiterhin uneingeschränkt möglich.

Absicherung der 40-Tonnen-Limite im Lastwagenverkehr

Neben der kontrollierten Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs beinhaltet die mit der EU ausgehandelte Aktualisierung des Landverkehrsabkommens weitere Elemente. Errungenschaften der schweizerischen Verkehrspolitik wie die 40-Tonnen-Limite und das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für den Lastwagenverkehr werden abgesichert. Das Gleiche gilt für den Marktzugang für die schweizerischen Strassentransportunternehmen in den EU-Raum und das Verbot von Inlandtransporten in der Schweiz durch EU-Strassentransportunternehmen.