Rückgewinnung von Metallen aus Aschen: Bundesrat passt Verordnung an
Bern, 26.11.2025 — Der Bundesrat hat am 26. November 2025 die Revision der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) genehmigt. Mit dieser Anpassung werden zwei Fristen bei der Entsorgung von Altholz-Filteraschen und der Behandlung der Filteraschen aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen verlängert. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Bei der Verbrennung von Altholz entstehen bei der Rauchgasreinigung so genannte Altholz-Filteraschen. Diese Filteraschen enthalten Metalle. Bislang ist für die Rückgewinnung von Metallen aus diesen Filteraschen keine erprobte und wirtschaftlich tragbare Technologie verfügbar. Daher hat der Bundesrat in Umsetzung der Motion Stark 24.4064 «Deponieraum für Holzaschen sicherstellen» eine Verlängerung der aktuellen Frist (31. Dezember 2025) beschlossen. Neu können diese Filteraschen bis zum 31. Dezember 2033 deponiert werden. Dies ermöglicht es der Branche, die notwendigen Entwicklungen voranzutreiben und wirtschaftlich tragbare Lösungen zu etablieren.
Ausbau der Kapazitäten für die Metallrückgewinnung
Auch bei Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entstehen bei der Rauchgasreinigung Filteraschen. Rund drei Viertel der jährlich anfallenden KVA-Filteraschen werden heute bereits zur Metallrückgewinnung behandelt. Damit künftig alle KVA-Filteraschen aufbereitet werden können, müssen in der Schweiz zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Der Bau einer dafür vorgesehenen grossen Anlage hat sich infolge erheblicher Bauverzögerungen und eines Schadensereignisses verzögert. Daher hat der Bundesrat eine Verlängerung der Frist (31. Dezember 2025) beschlossen. Neu können KVA-Filteraschen bis zum 31. Dezember 2027 ohne Behandlung deponiert werden, sofern die vorhandenen Kapazitäten für die Rückgewinnung ausgelastet sind.